Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/9: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) · 33 Seiten
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«Die zum Erreichen der Ziele der beruflichen Grundbildung oder von behördlich anerkannten Kursen unentbehrliche Beschäftigung Jugendlicher für gefährliche Arbeiten im Sinne der Verordnung des WBF vom 4. Dezember 2007 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche erfordert eine Bewilligung der kantonalen Bildungsbehörde. Die Bewilligung kann nur nach
befürwortender Stellungnahme der im Sinne dieser Verordnung zuständigen Behörde erteilt werden».
FR, JU, NW, LU, SZ und UR teilen die Meinung von GE.
Für BL sind Rolle und Einbezug der kantonalen Arbeitsinspektorate unklar.
BS betont, zur Sensibilisierung der Ausbildungsbetriebe sei eine Übersicht aller Berufe, bei welchen im Bildungsplan gefährliche Arbeiten vorgesehen sind, zwingend erforderlich.
GL fügt hinzu: «Als zentrales Vollzugs-Element soll zudem eine verbindliche, aktuelle und öffentliche Liste der beruflichen Grundausbildungen mit gefährlichen Arbeiten geschaffen werden, aus der ersichtlich ist, in welchen Berufen mit gefährlichen Arbeiten zu rechnen ist».
Ablehnend
SH (VD) und VD lehnen den Entwurf ab.
Nach Auffassung von SH (VD) kommt es für die kantonalen Bildungsämter bei der Erteilung der Bildungsbewilligungen regelmässig zu Zielkonflikten, da die Vermittlung der Jugendlichen stark von der guten Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben abhängt.
VD hält eine systematische Stellungnahme der kantonalen Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes durch die Bildungsbehörde für unverhältnismässig. Die eigentliche Aufgabe der kantonalen Arbeitsinspektoren sei es, Kontrollen vor Ort durchzuführen und gegebenenfalls von der Bildungsbehörde den Entzug der Bildungsbewilligung zu verlangen.
Parteien:
Ablehnend
CVP und SVP lehnen den Vorschlag kategorisch ab (zu viel Bürokratie, Überlastung der kantonalen Behörden). Ihrer Ansicht nach sollte Artikel 4 Absatz 5 gestrichen werden, da er die Berufsbildung gefährde (Gefahr, dass die in der Schweiz sehr gesuchten Fachkräfte nicht mehr ausgebildet werden könnten).
Die SVP betont, notwendige Genehmigungen sollten durch die Kantone in einer einzigen Bewilligung - der Bildungsbewilligung - erteilt werden können.
Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerorganisationen/ Fachorganisationen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Ein Teil der Anhörungsteilnehmenden hat sich nicht geäussert. 1 hat sich gegen den Entwurf ausgesprochen, 3 haben ihn befürwortet.
Bemerkungen / Vorbehalte
agriss erachtet die Ausbildung der Berufsbildner/innen im Blick auf die Situation in den landwirtschaftlichen Berufen als sehr unterstützenswert. Basierend auf dem UVG-Mandat führe agriss jedoch in einigen Kantonen in den sechs landwirtschaftlichen Berufen Kontrollen im Bereich der Arbeitssicherheit durch, und teile die Ergebnisse dieser Kontrollen den zuständigen kantonalen Ämtern und Kommissionen mit. Diese Kontrollen seien sehr wichtig und wir-
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