Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/9: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) · 33 Seiten

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Senkung des Mindestalters von 16 auf 15 Jahre: Zusammenfassung der Stellungnahmen

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ablehnend Kantonale Regierungen/ Interkantonale Konferenzen und Verbände:

BL (Vollzugsbehörde ArG), SH (VD)

Arbeitgeber- & Arbeitnehmerorganisationen / Fachorganisationen Ar-

beitssicherheit und Gesundheitsschutz:

ASIST, grmhst

Enthaltungen Arbeitgeber- & Arbeitnehmerorganisationen / Fachorganisationen Ar-

beitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Gesundheitsförderung Schweiz, SGARM, suissepro, EKAS

2.1.2 Bemerkungen und Vorbehalte zur Senkung des Mindestalters Kantonale Regierungen/ Interkantonale Konferenzen und Verbände:

Alle kantonalen Regierungen/ interkantonalen Konferenzen und Verbände haben der vorgeschlagenen Änderung zur Herabsetzung des Mindestalters zugestimmt. Bei BL und SH haben sich ausschliesslich die Berufsbildungsbehörden positiv geäussert.

Bemerkungen / Vorbehalte

Die Berufsbildungsbehörden BL und SH sowie UR verlangen mit der Herabsetzung des Mindestalters zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei Jugendlichen.

GL ist der Meinung, dass ein aus der Schule entlassener junger Mensch ohne Nachteile auf dem Lehrstellenmarkt auftreten können sollte. Dies unter der Berücksichtigung des Bildungsgrundsatzes „Kein Abschluss ohne Anschluss".

UR will in diesem Zusammenhang einen verstärkten Fokus auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gelegt sehen. Hierzu gehörten beispielsweise die Erarbeitung griffiger Vollzugshilfen mit Präzisierungen zu gefährlichen Arbeiten sowie dazugehöriger Pflichten der Ausbildungsbetriebe bzw. BerufsbildnerInnen. Auf diese Weise soll die Unfallrate bei jungen Auszubildenden stetig verringert werden.

Ablehnend

Ablehnend geäussert haben sich BL (Vollzugsbehörde ArG) sowie SH (VD).

Gemäss BL sind 15-Jährige zu jung für die Verrichtung von Arbeiten mit hohem Gefährdungspotenzial. Mit den bereits heute bestehenden Ausnahmen, würde aus Sicht des Jugendarbeitnehmerschutzes den Anliegen der Berufsbildung bereits genügend Rechnung getragen. Bis zum Lehrbeginn seien heute andere Überbrückungslösungen (schulisches Anschlussjahr, Vorpraktika oder Fremdsprachenaufenthalt) möglich.

SH merkt an, dass die bereits geltende Ordnung die Unfallrate von Lernenden nicht habe senken können. Diese sei noch immer auffällig höher, als jene der übrigen Arbeitnehmenden. Bei einer Senkung des Schutzalters sei zu befürchten, dass dieser Trend weiter zunimmt.

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