Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/9: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) · 33 Seiten
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„(…) In der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz wird auf die Möglichkeit der Unternehmen hingewiesen, freiwillige BGM-Massnahmen zur Förderung der Gesundheit von jugendlichen Arbeitnehmenden und Arbeitnehmern umzusetzen.“
Der Mehraufwand für die Erstellung zusätzlicher Massnahmen, so SAV, muss angemessen abgegolten werden.
SGAH vertritt die Auffassung, der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit solle sich nicht allein auf die Festlegung begleitender Massnahmen beschränken, sondern sich auch auf die Analyse ihrer Anwendbarkeit auf konkrete Arbeitssituationen erstrecken.
SGIG fordert begleitende Massnahmen, die durch die OdA zu definieren und in den Bildungsplänen auszuformulieren sind. Ferner soll sichergestellt werden, dass die begleitenden Massnahmen, so definiert werden, dass sowohl das SECO wie auch die SUVA beurteilen können, ob die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz jugendspezifisch, praktikabel und zielführend sind. Ferner die Ausbildungsinstitutionen (Lehrbetriebe, Berufsschulen) klar wissen, was zu tun ist.
SwissErgo fordert eine sporadische Überprüfung der Effizienz der begleitenden Massnahmen.
Ablehnend
Den Änderungsvorschlägen ablehnend geäussert haben sich ASIST und SGV.
Nach Meinung von ASIST bieten die begleitenden Massnahmen, auf Grund der spezifischen Situation von Jugendlichen in der Arbeitswelt, keinen zuverlässigen Schutz.
Für SGV muss eine einfache, branchenbezogene Umsetzung möglich sein. Zudem sind entsprechende Musterunterlagen zu den begleitenden Massnahmen bereitzustellen, so dass die OdA möglichst grosse Rechtssicherheit in der Umsetzung haben.
Organisationen der Arbeitswelt (OdA):
Die Mehrheit Organisationen hat sich mit den Änderungsvorschlägen bezüglich der Massnahmen einverstanden erklärt, einige von ihnen mit Vorbehalt.
Bemerkungen / Vorbehalte
AgriAliForm fordert, dass die OdA über die Art und Weise der zu formulierenden Massnahmen angeleitet und darüber informiert werden, wie diese an den betroffenen Lernorten umzusetzen sind.
Für GST sind geeignete Massnahmen vorzusehen, die sicherstellen, dass restriktivere Vorschriften zur Arbeitssicherheit sowie solche bezüglich Arbeitszeiten bei 15-jährigen eingehalten werden.
SBV warnt vor einer ausufernden Umsetzungspraxis, wonach sämtliche Bildungspläne jeweils komplett reformiert werden müssten.
SFF wünscht, dass die begleitenden Massnahmen gemäss den branchenübliche Standards (mit den entsprechenden betriebsspezifischen Einführungen und überbetrieblichen Kursen) auszugestalten sind.
SMU will folgende Punkte berücksichtigt haben: „Damit wir nicht ein parallelgeführtes System im Bereich der Arbeitssicherheit aufbauen, sollten wenn immer möglich die begleitenden Massnahmen als Erweiterung einer Branchenlösung, sofern diese vorhanden ist, aufgebaut
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