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Vernehmlassung 2015/64: Revision Konzept Biber Schweiz · 32 Seiten

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Konzept Biber BAFU 2015

Frassschäden an Bäumen in  Für Massnahmen siehe Frass an Kulturen im Wald und an  Anbieten von Alternativnahrung am Gewässer Keine Massnahmen aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen. landwirtschaftlichen Kulturen (standortgerechte, natürliche Ufervegetation, z.B. Weichhölzer)17

Gärten

 Biberdamm in der Höhe mit Elektrozaun regulieren  Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des

Siedlungsgebiet  Biberdamm mit einem Rohr drainieren und Wasserhöhe Gewässers (siehe Kapitel 3.1.3 sowie Merkblatt „Gewässerraum

Vernässung und21

regulieren im Siedlungsgebiet“ )

Überschwemmung  Biberdamm im Gewässer auf- oder abwärts verschieben Punktuelle Entfernung einzelner Biber eines Reviers bei

wenn Meteorwasserleitung verstopft/rückgestaut ist erheblichen Schäden an Infrastrukturanlagen im öffentlichen  Biberdamm entfernen Interesse.

Zeitlich befristete Entfernung sämtlicher Biber in einem

Gewässerabschnitt bei erheblicher Gefährdung von

 Vergitterung von Meteorwassersysteme und

Einzug der Biber in Infrastrukturanlagen im öffentlichen Interesse oder bei Hochwasserentlastungen

Leitungssystem Überschwemmungsgefahr (Regulation).

(Rechtliche Grundlagen S. 27-28)

Schäden an

Für Massnahmen siehe Infrastrukturanlagen

Infrastrukturanlagen

 Biberbau auffüllen (führt zur Zerstörung des Biberbaus)  Breite, extensiv bewirtschaftete Uferstreifen ausscheiden

 Nach wiederholtem Auffüllen eines Biberbaus an derselben  Wege an Gewässer in einem Abstand von mind. 10 – 20 m

Einsturz von gewässernahen

Stelle einen Kunstbau installieren  Wege aufheben, wenn Alternativwege vorhanden sind

Strassen, Wegen etc.  Uferböschung bibersicher vergittern18  Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des

Infrastrukturanlagen  Uferböschung abflachen18 Gewässers (Kapitel 3.1.3) Punktuelle Entfernung einzelner Biber eines Reviers bei

erheblichen Schäden an Infrastrukturanlagen im öffentlichen

Interesse.

Durchgraben von  Hochwasserschutzbau reparieren  Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des

Zeitlich befristete Entfernung sämtlicher Biber in einem  Hochwasserschutzbau bibersicher vergittern, Kiessperren, Gewässers (Kapitel 3.1.3)

Hochwasserschutzbauten Gewässerabschnitt bei erheblicher Gefährdung von

Steinschüttungen, Spundwände etc.

Infrastrukturanlagen im öffentlichen Interesse (Regulation).

(Rechtliche Grundlagen S. 27-28)

Verstopfen von Durchlässen  Durchlass bibersicher vergittern (nicht geeignet für  Keine Massnahmen

von Fliessgewässern wasserführende Durchlässe)

Schutzgebiet Vernässung und  Biberdamm in der Höhe mit Elektrozaun regulieren  Bewirtschaftung angrenzender Waldflächen oder Keine Massnahmen möglich sofern bei der Interessens-

 Biberdamm mit einem Rohr drainieren und Wasserhöhe landwirtschaftlicher Kulturen anpassen (z.B. Extensivierung,

Biotope von nationaler, Überschwemmung abwägung nur regionale und lokale Interessen dem nationalen

regulieren Umwandlung in Feuchtwiesen (Rechtliche Grundlagen S. 27-28)

regionaler und lokaler  Biberdamm entfernen Interesse des Biberschutzes entgegenstehen.

Bedeutung (Art. 18 NHG). Ausnahme bildet die Interessenabwägung im Zusammenhang Für Vorgehensweise bei  Massnahmen am Biberdamm sind restriktiv vorzunehmen mit Mooren und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung

(Anhang 3)

Konflikten siehe Anhang 3. (Art. 78 Abs. 5 BV, Anhang 3).

21Merkblatt Gewässerraum im Siedlungsgebiet – Anwendung des Begriffs „dicht überbaute Gebiete“ (18. Januar 2013): http://www.are.admin.ch/dokumentation/publikationen/00024/00520/index.html?lang=de

26/32 /N245-0707