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Vernehmlassung 2015/64: Revision Konzept Biber Schweiz · 32 Seiten
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Konzept Biber BAFU 2015
Frassschäden an Bäumen in Für Massnahmen siehe Frass an Kulturen im Wald und an Anbieten von Alternativnahrung am Gewässer Keine Massnahmen aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen. landwirtschaftlichen Kulturen (standortgerechte, natürliche Ufervegetation, z.B. Weichhölzer)17
Gärten
Biberdamm in der Höhe mit Elektrozaun regulieren Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des
Siedlungsgebiet Biberdamm mit einem Rohr drainieren und Wasserhöhe Gewässers (siehe Kapitel 3.1.3 sowie Merkblatt „Gewässerraum
Vernässung und21
regulieren im Siedlungsgebiet“ )
Überschwemmung Biberdamm im Gewässer auf- oder abwärts verschieben Punktuelle Entfernung einzelner Biber eines Reviers bei
wenn Meteorwasserleitung verstopft/rückgestaut ist erheblichen Schäden an Infrastrukturanlagen im öffentlichen Biberdamm entfernen Interesse.
Zeitlich befristete Entfernung sämtlicher Biber in einem
Gewässerabschnitt bei erheblicher Gefährdung von
Vergitterung von Meteorwassersysteme und
Einzug der Biber in Infrastrukturanlagen im öffentlichen Interesse oder bei Hochwasserentlastungen
Leitungssystem Überschwemmungsgefahr (Regulation).
(Rechtliche Grundlagen S. 27-28)
Schäden an
Für Massnahmen siehe Infrastrukturanlagen
Infrastrukturanlagen
Biberbau auffüllen (führt zur Zerstörung des Biberbaus) Breite, extensiv bewirtschaftete Uferstreifen ausscheiden
Nach wiederholtem Auffüllen eines Biberbaus an derselben Wege an Gewässer in einem Abstand von mind. 10 – 20 m
Einsturz von gewässernahen
Stelle einen Kunstbau installieren Wege aufheben, wenn Alternativwege vorhanden sind
Strassen, Wegen etc. Uferböschung bibersicher vergittern18 Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des
Infrastrukturanlagen Uferböschung abflachen18 Gewässers (Kapitel 3.1.3) Punktuelle Entfernung einzelner Biber eines Reviers bei
erheblichen Schäden an Infrastrukturanlagen im öffentlichen
Interesse.
Durchgraben von Hochwasserschutzbau reparieren Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des
Zeitlich befristete Entfernung sämtlicher Biber in einem Hochwasserschutzbau bibersicher vergittern, Kiessperren, Gewässers (Kapitel 3.1.3)
Hochwasserschutzbauten Gewässerabschnitt bei erheblicher Gefährdung von
Steinschüttungen, Spundwände etc.
Infrastrukturanlagen im öffentlichen Interesse (Regulation).
(Rechtliche Grundlagen S. 27-28)
Verstopfen von Durchlässen Durchlass bibersicher vergittern (nicht geeignet für Keine Massnahmen
von Fliessgewässern wasserführende Durchlässe)
Schutzgebiet Vernässung und Biberdamm in der Höhe mit Elektrozaun regulieren Bewirtschaftung angrenzender Waldflächen oder Keine Massnahmen möglich sofern bei der Interessens-
Biberdamm mit einem Rohr drainieren und Wasserhöhe landwirtschaftlicher Kulturen anpassen (z.B. Extensivierung,
Biotope von nationaler, Überschwemmung abwägung nur regionale und lokale Interessen dem nationalen
regulieren Umwandlung in Feuchtwiesen (Rechtliche Grundlagen S. 27-28)
regionaler und lokaler Biberdamm entfernen Interesse des Biberschutzes entgegenstehen.
Bedeutung (Art. 18 NHG). Ausnahme bildet die Interessenabwägung im Zusammenhang Für Vorgehensweise bei Massnahmen am Biberdamm sind restriktiv vorzunehmen mit Mooren und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
(Anhang 3)
Konflikten siehe Anhang 3. (Art. 78 Abs. 5 BV, Anhang 3).
21Merkblatt Gewässerraum im Siedlungsgebiet – Anwendung des Begriffs „dicht überbaute Gebiete“ (18. Januar 2013): http://www.are.admin.ch/dokumentation/publikationen/00024/00520/index.html?lang=de
26/32 /N245-0707