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Vernehmlassung 2015/64: Revision Konzept Biber Schweiz · 32 Seiten
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Konzept Biber BAFU 2015
das Wahrnehmen der internationale Kontakte auf Fachebene zur Gewährleistung des internationalen Austauschs im Bibermanagement.
2.2 Die Kantone
Die Kantone vollziehen das Bibermanagement auf ihrem Gebiet (Art. 25 JSG). Die folgenden Punkte gehören in ihren Aufgabenbereich:
die Umsetzung des Konzepts Biber auf ihrem Gebiet;
die Integration der Bedürfnisse des Bibers in die kantonalen Strategien bezüglich Natur- und Gewässerschutz;
die Berücksichtigung des Bibers bei der Ausscheidung des Gewässerraums nach GSchG sowie bei der kantonalen Revitalisierungsplanung;
die regelmässige Information der nationalen Biberfachstelle über die Situation des Bibers auf ihrem Gebiet (Kapitel 3.5). Die Biberfachstelle leitet die Informationen dem BAFU weiter;
die Beratung der Betroffenen bei der Umsetzung von Präventionsmassnahmen bei
Biberschäden (Kapitel 3.2.5);
die Ausstellung von Bewilligungen für Massnahmen an Biberdämmen und –bauen (Kapitel 3.2.10);
die Beantragung von Verfügungen beim BAFU zur Entfernung einzelner Biber. Sie vollziehen die Verfügungen (Kapitel 3.2.10);
die Erstellung und Vollzug von Verfügungen zur Entfernung sämtlicher Biber aus einem Gewässerabschnitt, mit vorheriger Zustimmung des BAFU (Regulation) (Kapitel 3.2.10);
die Berichterstattung beim BAFU über die vollzogenen Massnahmen am Biberbestand (Kapitel 3.2.10);
die Regelung der Entschädigung von Biberschäden und deren Mitteilung ans BAFU. Das BAFU leitet die Daten der nationalen Biberfachstelle weiter (Kapitel 3.3.3);
die Beteiligung an der nationalen Bestandeserhebung des Bibers (Kapitel 3.5);
die Information der Öffentlichkeit, der lokalen und regionalen Behörden sowie der Vertreter der kantonalen Interessenverbände über den Biber sowie aktuelle Gegebenheiten und Ereignisse im Bibermanagement (Kapitel 3.7).
2.3 Die nationale Arbeitsgruppe Biber (AG Biber)
Die AG Biber setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der nationalen
Interessensverbände und der Wissenschaft. Sie ist mit den folgenden Aufgaben betraut:
die Fachliche Unterstützung des BAFU bei der Aktualisierung des Konzepts Biber;
die Erörterung von Fragen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit dem Biber; die Gewährleistung von Erfahrungs- und Wissenstransfer zuhanden von
Entscheidungsträgern;
die fachliche Unterstützung des BAFU bei der Definition von einheitlichen und zumutbaren Präventionsmassnahmen (Kapitel 3.2 und Anhang 2);
die fachliche Unterstützung des BAFU bei der Definition von einheitlichen Kriterien für das Vorgehen bei der Entschädigung von Biberschäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen (Kapitel 3.3).
2.4 Die nationale Biberfachstelle
Der Betrieb der nationalen Biberfachstelle wird durch das BAFU gefördert (Kapitel 2.1). Es ist für die folgenden Aufgaben zuständig:
die Unterstützung des BAFU bei der Ausarbeitung und Aktualisierung des Konzepts Biber; die Beratung der Kantone bei Fragen zum Bibermanagement sowie bei der Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen und Vollzugshilfen;
die Koordination der nationalen Bestandeserhebung des Bibers (Kapitel 3.5);
die Beratung der Kantone, Gemeinden, Landwirte, Waldeigentümer und Privatpersonen bei der Prävention von Biberschäden (Kapitel 3.2.6);
die Initiierung von wissenschaftlichen, praxisorientierten Forschungsprojekten und
Grundlagenbeschaffung;
7/32 /N245-0707