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Vernehmlassung 2015/64: Revision Konzept Biber Schweiz · 32 Seiten

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Konzept Biber BAFU 2015

Anhang 2 Stand 18.06.2015

Durch Biber verursachte Schäden und Konflikte und mögliche Massnahmen zu deren präventiver Verhütung (Präventionsmassnahmen).

Die nationale Biberfachstelle stellt auf ihrer Internetseite detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Massnahmen zur Verfügung: www.biberfachstelle.ch Die rechtlichen Grundlagen zu den einzelnen Massnahmen sind auf S. 27-28 aufgeführt.

Schäden und Konflikte Präventionsmassnahmen

A) Technische Massnahmen => B) Massnahmen im Biberlebensraum => C) Massnahmen am Biberbestand

 Einzelbaumschutz mit Drahthose/Schälschutz bei  Anbieten von Alternativnahrung am Gewässer

wertvollem Gehölze (standortgerechte, natürliche Ufervegetation, z.B. Weichhölzer)17

Frassschäden am Wald

 Forstliche Nutzung entlang min. 20 m breitem Ufersaum

anpassen

 Breiter, extensiv bewirtschafteter Uferstreifen ausscheiden

Kulturen im Wald Punktuelle Entfernung einzelner Biber eines Reviers bei

erheblichen Schäden an Kulturen im Wald.  Biberdamm in der Höhe mit Elektrozaun regulieren  Waldreservate ausscheiden (Rechtliche Grundlagen S. 27-28) (Rechtliche Grundlagen S. 27-28)

 Biberdamm mit einem Rohr drainieren und Wasserhöhe  Verzicht auf Errichtung von Dauerkulturen

regulieren  Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des

Vernässung von  Biberdamm im Gewässer auf- oder abwärts verschieben Gewässers (Kapitel 3.1.3)

Waldflächen wenn Drainage verstopft/rückgestaut ist

 Drainagesystem bei Verstopfung/Rückstau anpassen18

 Biberdamm entfernen

 Felder oder Obstplantagen mit bibersicheren fest  Anbieten von Alternativnahrung am Gewässer

installierten Zäunen einzäunen (standortgerechte, natürliche Ufervegetation, z.B. Weichhölzer)17

Frassschäden an Kulturen

 Einzelbaumschutz mit Drahthose/Schälschutz bei  Breiter, extensiv bewirtschafteter Uferstreifen ausscheiden

und Obstbäumen Obstbäumen  Keine Dauerkulturen/Obstanlagen im Gewässerraum errichten19

 Biberdamm in der Höhe mit Elektrozaun regulieren  Landwirtschaftsflächen nach vorgängiger Bodenbonitierung in

 Biberdamm mit einem Rohr drainieren und Wasserhöhe Feuchtwiesen umwandeln (Rechtliche Grundlagen S. 27-28)

Landwirtschaftliche regulieren  Acker- in Grünland umwandeln

Vernässung von  Biberdamm im Gewässer auf- oder abwärts verschieben  Verzicht auf Errichtung von Dauerkulturen/Obstanlagen

Kulturen Landwirtschaftsflächen wenn Drainage verstopft/rückgestaut ist  Breite, extensiv bewirtschaftete Uferstreifen ausscheiden

 Drainagesystem bei Verstopfung/Rückstau anpassen18  Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des

 Biberdamm entfernen Gewässers (Kapitel 3.1.3 sowie Merkblatt „Gewässerraum und Punktuelle Entfernung einzelner Biber eines Reviers bei Landwirtschaft“20)

erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen.

(Rechtliche Grundlagen S. 27-28)

 Ausserhalb des Gewässerraums Biberbau auffüllen  Breite, extensiv bewirtschaftete Uferstreifen ausscheiden

 Nach wiederholtem Auffüllen des Biberbaus an derselben  Einbrüche bestehen lassen und mit tiefwurzelndem Gehölz Ufer

Einbrüche von Kulturland18

Stelle einen Kunstbau installieren zusätzlich stabilisieren

 Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierung des

Gewässers (Kapitel 3.1.3)

17Art. 21 NHG.

18Angst Christof 2014: Biber als Partner bei Gewässerrevitalisierungen. Anleitung für die Praxis. Umwelt-Wissen Nr. 1417. Bundesamt für Umwelt, Bern: 16 S.: http://www.bafu.admin.ch/uw-1417-d

19Art. 22 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV, SR 910.91: siehe Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft (20. Mai 2014): http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=53016

20Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft (20. Mai 2014): http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=53016

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