Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 37 Seiten
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und Gemeinden und wird im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) umgesetzt. Die Kantone haben Interesse daran, dass den kantonalen Besonderheiten Rechnung getragen werden können.
Gemäss AG, GL, GR, SH, SZ, ZG, KdK, KID, KKJPD und VKM genügen die mit dem Bund bisher partnerschaftlich ausgehandelten Instrumente der Kantone zur Qualitätssicherung vollständig (bewährtes und funktionierendes System). SZ und VD sind der Meinung, dass eine solche Bestimmung föderalismuswidrig ist. Für sgv ist das ein Eingriff in die kantonale Hoheit.
Gemäss einigen Teilnehmern (z. B. BE, GL, GR, JU, LU, SH, TG, TI, UR, ZH, GRo, KdK und KID) nehmen nationale Qualitätskriterien keine Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort (lokal oder kantonal). Sie seien unflexibel, würden den Wettbewerb und die Innovation hemmen und viele gute Projekte von vornherein verhindern bzw. wieder zunichtemachen.
Für die FDP sind die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Qualitätssicherung in der Integration unnötig und bürokratisch. Zudem würden sie die Kantone bevormunden. Die Integration falle in die Kompetenz der Kantone. Bund und Kantone hätten sich bereits 2011 und 2014 auf Instrumente zur Qualitätssicherung in der Integration geeinigt.
Gemäss SSV ist zu bedenken, dass sich im Rahmen der KIP bereits eine Qualitätsförderung und -kontrolle etabliert hat.
Operationelle Verantwortlichkeit der Kantone
Gemäss AG, AR, BE, FR, GL, GR, JU, SH, VD, ZG, KdK, KID, KKJPD und VKM entziehen die in Artikel 57a E-AuG aufgeführten Kompetenzen des SEM den Kantonen die operationelle Verantwortlichkeit zur Qualitätssicherung.
Mehraufwand und -kosten
Gemäss AG, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH, KdK,
KKJPD, GRo, KID, SBV, sgv und VKM wird eine allfällige Umsetzung dieser Bestimmung einen erheblichen administrativen Mehraufwand und Mehrkosten verursachen. Plusieurs participants mentionnent la réduction des dépenses fédérales pour l’intégration (notamment
AG, BE, FR, GL, GR, JU, NE, SH, TI, UR, ZH, KdK, KID, KKJPD et VKM).
Für SSV würde dies zu einem Mehraufwand führen.
Selon FR, la question sur la gestion du cofinancement de projets entre la LFCo et le PIC se pose.
Verzicht des Bundesrates auf Qualitätsvorschriften
KdK und KID verweisen auf die Botschaft des Bundesrates zum WeBiG vom 15. Mai 2013. Diese stellt fest, «dass für Qualität im Weiterbildungsgesetz wegen der grossen Heterogenität der Angebote und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Staat, Anbietern und Nachfragern keine allgemeinen, inhaltlichen Gütekriterien aufgestellt werden können. […] Aus Überzeugung und auch aus Gründen der Praktikabilität verzichtet der vorliegende Entwurf deshalb darauf, Qualitätsvorschriften zu machen.»
Evaluation de la qualité des mesures d’intégration
SPS, SFH und SRK schlagen vor, dass die Evaluation der Qualität der Integrationsmassnahmen durch unabhängige Stellen erfolgt, und nicht durch den Bund oder das SEM, um potentielle Interessenkonflikte zu vermeiden.