Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 37 Seiten
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3.6.2 Art. 59a, al. 1 et al. 2, P-LEtr
Zustimmung
Siehe «Allgemeine Zustimmung».
ZH unterstützt diese Regelung ebenfalls.
Ablehnung
Siehe «Allgemeine Ablehnung».
FR, GE, NE, SH, GPS und IOM lehnen diese Bestimmung ebenfalls ab.
FR, GE, NE, SH, CRS, CSP, FSA, OIM et ODAGE jugent disproportionné de pouvoir étendre à l'ensemble des réfugiés d'un Etat d'origine ou de provenance l'interdiction de voyager dans d'autres Etats, notamment ceux limitrophes audit Etat (même si un régime d’exception est prévu). Gemäss SPS und SFH ist der «Automatismus», der dieses Reiseverbot auf alle Flüchtlinge aus demselben Staat ausdehnt, ebenfalls abzulehnen.
Bemerkungen
Verstoss gegen internationale und nationale Bestimmungen sowie Rechtsgrundsätze
Gemäss Caritas, Operation libero und SFH verletzt die Ausdehnung des Reiseverbots völkerrechtliche Bestimmungen (Art. 28 FK und §4 des Anhangs FK).
AG weist darauf hin, dass die Gefahr einer Diskriminierung ganzer Flüchtlingsgruppen allein aufgrund ihrer Herkunft bestehe und dass solche Allgemeinverfügungen mit der entsprechenden Zurückhaltung zu erlassen seien (auch wenn eine Ausnahme möglich sei). CSP souligne le risque de stigmatisation en étendant l’interdiction de voyager dans les pays voisins aux ressortissants d’un pays précis. Gemäss UNHCR würden durch diese Einschränkung der Rechte einer ganzen Flüchtlingsgruppe allein aufgrund ihrer Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit ungleiche Sachverhalte gleich behandelt. Ausserdem würden zahlreiche Fragen der Vereinbarkeit mit dem mehrfach im Völkerrecht und der Schweizerischen Bundesverfassung verankerten Diskriminierungsverbot aufgrund der Herkunft und dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz aufgeworfen.
Familientreffen
Gemäss SH, SPS, AveS, CSP, KID, Operation libero, ODAGE, SAV, SKG und SSV kann
ein Treffen in den umliegenden Nachbarstaaten unter Umständen die einzige Gelegenheit des Wiedersehens nach Jahren der Trennung aufgrund der Flucht sein (was einen grossen Einschnitt in die individuelle Freiheit bedeutet).
Stellung des Bundesrates
SPS, EKM, SFH, SGB und SRK deuten auf die vom Bundesrat mehrfach abgelehnte politische Forderung einer grösseren Einschränkung der Reisefreiheit von anerkannten Flüchtlingen hin (vgl. z. B. Motionen 15.3803 und 15.3844).
Verankerung des Verbots
Für EKM, SFH und SRK ist es, da es kein generelles Verbot für solche Reisen gibt, nicht angezeigt, ein solches in nationalen Gesetzen zu verankern. SKG propose d’inscrire uniquement l’interdiction de se rendre dans l’Etat d’origine ou de provenance dans cet article.
Ausdehnung der Regelung
CVP fordert, eine analoge Regelung für vorläufig Aufgenommene im AuG zu verankern (wie in der Motion 15.3953 gefordert). Gemäss FDP müssen diese Regelungen gleichermassen für