Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 37 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

SBAA (Schweizerische Beobachtungsstelle Asyl- und Ausländerrecht) und XENIA Fachstelle

Sexarbeit.

ODAGE und SAV unterstützen den Willen des Gesetzgebers, die im AuG festgelegten Verfahrensnormen an die Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung anzupassen. Sie sind aber der Ansicht, dass der Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des AuG in seiner aktuellen Form nicht angenommen werden kann.

2.3 Ablehnung der vorliegenden Revision

SVP lehnt die Anpassungen des AuG ab. Die Änderungen betreffen ein Gesetz, das der Bundesverfassung (Art. 121, 121a und 197 Ziff. 9) weitgehend widerspricht.

2.4 Verzicht auf eine Stellungnahme zur vorliegenden Revision

GR verzichtet auf eine Stellungnahme und verweist auf die Ausführungen der KdK (Art. 57a E-AuG, Art. 30 Abs. 1 Bst ebis und Art. 60 Abs. 2 Bst b E-AuG sowie Art. 22 Abs. 2–4 E-AuG und Art. 2a E-EntsG).

Gemäss SVR weist der vorliegende Entwurf keine Aspekte auf, die spezifische

Anmerkungen erfordern.