Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 32 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Ergebnisbericht zur Tonnenkilometerverordnung

4.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen werden grossmehrheitlich begrüsst. 30 von insgesamt 44 Stellungnehmenden befürworten die Vorschläge (19 Kantone, eine Partei, 4 Dach- und Wirtschaftsverbände und 6 weitere Interessierte). Eine Partei und 7 weitere Interessierte sind mit den Änderungen teilweise einverstanden. Eine Partei und 3 weitere Interessierte lehnen die Änderungen ab. Ein Kanton und ein Verband machen Anmerkungen, äussern sich aber weder explizit zustimmend noch ablehnend.

Dabei erfahren die neuen Bestimmungen zum CO2-Monitoringplan fast uneingeschränkte Zustimmung. 38 Stellungnehmende sind einverstanden damit, dass alle im Schweizer EHS pflichtigen Luftfahrzeugbetreiber über einen CO2-Monitoringplan verfügen müssen, der die Methodik zur Erhebung der CO2-Emissionen darlegt. Darunter sind 19 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, AG, TG, VD, VS, NE, GE), zwei Parteien (FDP, SP), vier Verbände (SGV, SSV, OKI, SGB) und 13 Verbände oder weitere Interessierte (Swissmem, ECO SWISS, hkbb, InfraWatt, Unia, Krebsliga, PUSCH, WWF, KLUG, SES, VCS, VCS Basel, svu|asep). Vier Stellungnehmende (SVP, IATA, aerosuisse, CP) lehnen die vorgestellten Verordnungsänderungen grundsätzlich ab.

Bezüglich der Anpassung des Geltungsbereiches gibt es mehrere ablehnende Stellungnahmen. Zusätzlich zu den vier Stellungnehmenden, die grundsätzlich gegen die Verordnungsänderung sind, lehnen es eine Partei (SP) und 7 weitere Stellungnehmende ab, die Flüge nach Schweizer Recht ab dem Flughafen Basel-Mülhausen aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Die Gruppe dieser 7 Stellungnehmenden, bestehend aus Verbänden und weiteren Interessierten, hat quasi identische Stellungnahmen verfasst und wird im Folgenden als «Umweltgruppe» bezeichnet. Diese «Umweltgruppe» (PUSCH, WWF, KLUG, SES, VCS, VCS Basel, svu|asep) begrüsst einerseits Transparenz und einheitliche Regeln für den weiter oben angesprochenen CO2-Monitoringplan, lehnt aber den angepassten Geltungsbereich aus klimapolitischen Gründen ab.

4.3.2 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln

4.3.2.1 Erstellung eines CO2-Monitoringplanes (Art. 1, Abs.1, Bst b und Art. 9a und Anhang 4)

18 Kantone (BE, LU, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, AG, TG, VD, VS, NE, GE) und vier Verbände (SGV, SSV, OKI, SGB) sind einverstanden mit den vorgeschlagenen Bestimmungen zur Erstellung eines CO2-Monitoringplanes. Der Kanton ZH ist grundsätzlich einverstanden, befürchtet jedoch, dass die Verwendung einer vom BAFU zur Verfügung gestellten Vorlage mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden sei. Er stellt den Antrag, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Vorlage zu übernehmen.

Die FDP hält fest, dass diese Verordnungsänderung die logische Folge der bereits in Kraft getretenen Regelungen im Hinblick auf die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme sei. Damit die Schweizer Luftfahrtunternehmen im Vergleich zu den europäischen Konkurrenten keine Wettbewerbsnachteile erfahren, dürften aber keine weitergehenden oder abweichenden Anforderungen an das CO2-Monitoring umgesetzt werden. Jeglichen administrativen Mehraufwand gegenüber den Unternehmen in der EU lehnt die FDP ab.

Die SP und die «Umweltgruppe» sind ausdrücklich damit einverstanden, dass Luftfahrzeugbetreiber gegenüber dem Bund transparent machen müssen, mit welcher Methodik sie die CO2-Emissionen ihrer Flüge ab der Schweiz erheben. Ohne Transparenzanforderungen bestehe für Luftfahrzeugbetreiber ein Fehlanreiz, ihre CO2- Emissionen zu hoch zu veranschlagen und dadurch zusätzliche Emissionsrechte zugeteilt zu erhalten. Die SP und die «Umweltgruppe» legen Wert auf die Feststellung, dass die Daten für

21/32 054.11-00025/00003/00003/R491-0450