Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 32 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Ergebnisbericht zur Programmvereinbarungen 2020-2024

6 Ergebnisbericht zur Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich für die Programmperiode 2020-2024

6.1 Ausganslage

Seit 2008 sind Programmvereinbarungen das zentrale Instrument zur partnerschaftlichen Umsetzung der Umweltpolitik zwischen Bund und Kantonen. Dabei legen Bund und Kantone in der Regel alle vier Jahre mittels Programmvereinbarungen fest, welche Umweltziele in den Kantonen zu erreichen sind und mit welchen finanziellen Mitteln sich der Bund daran beteiligt. Die drei bisherigen Programmperioden haben gezeigt, dass sich der Wechsel von der Subventionierung einzelner Projekte zur Vereinbarung mehrjähriger, umfassender Programme bewährt hat. Anpassungsbedarf im Hinblick auf die vierte Programmperiode, welche ausnahmsweise fünf Jahre dauern wird (2020-2024), besteht hauptsächlich beim Vollzug der Programmvereinbarungen. Die rechtlichen Grundlagen, welche die Programmvereinbarungen umsetzen, bedürfen jedoch kaum Änderungen. Anpassungen erfolgen lediglich in den Bereichen Wasser und Wald innerhalb der Übergangsbestimmungen.

6.2 Eingegangene Stellungnahmen

In der Vernehmlassung zu den Änderungsvorlagen der Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich für die Programmperiode 2020-2024 sind insgesamt 34 Rückmeldungen eingegangen. 21 Kantone sowie 2 politische Parteien, 4 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 2 Wirtschaftsverbände und 5 sonstige Teilnehmer haben sich zur gesamten Vorlage oder teilweise auch nur zu einzelnen Bestimmungen, von denen sie betroffen sind, geäussert.

6.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

6.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Sämtliche 34 Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen der Vorlage vorbehaltlos oder zumindest grundsätzlich zu, stellen jedoch teilweise Anträge oder haben kritische Bemerkungen. Der grosse Teil der Bemerkungen und gestellten Anträge betrifft die Änderung der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 der Gewässerschutzverordnung. Viele der Vernehmlassungsteilnehmenden stellen sich die Frage, ob im Bereich der Abgeltungen an Revitalisierungen eine in Zukunft geplante Pauschalfinanzierung überhaupt zielführend und umsetzbar sei, da das ab dem Jahr 2025 voraussichtlich geltende System der Finanzierung von Revitalisierungsprojekten mittels Standardpreisen als wenig tauglich empfunden wird.

Insgesamt neun Kantone (ZG, SO, BL, AR, SG, VD, NE, GE, JU), zwei politische Parteien (SP, SVP), der Schweizerischer Städteverband (SSV), die Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI), zwei Wirtschaftsverbände (sbv-usp, SGB) sowie drei weitere Vernehmlassungsteilnehmenden (ECO SWISS, InfraWatt, Unia) stimmen der Vorlage gesamthaft zu, ohne sich im Detail zu äussern oder Anträge zu stellen.

6.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln

6.3.2.1 Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. Mai 2011

Die Übergangsbestimmung in Absatz 3 soll um eine weitere Programmperiode verlängert werden, sodass sich die Höhe der Abgeltungen zunächst weiterhin nach dem Umfang der

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