Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 32 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Ergebnisbericht zur GSchV

Fünf Kantone und ein Verband (ZH, GL, SO, AR, AI, VSA) sind mit der Erhöhung des Anteils bezüglich organische Spurenstoffe ungereinigtem Abwasser im Gewässer von 5 auf 20 Prozent einverstanden, lehnen jedoch die Verschiebung der Inkraftsetzung auf 2028 ab. Es wird befürchtet, dass Zusammenschlüsse hinausgezögert werden könnten, weil sich die ARA Bundesabgeltungen erhoffen. Es wird vermutet, dass die Verschiebung der Inkraftsetzung aus rein finanziellen Überlegungen erfolgt.

Ein Kanton und drei Verbände (GE, Pro Natura, PUSCH, WWF) sind mit der Änderung grundsätzlich einverstanden, beantragen aber die Festlegung des massgeblichen Abwasseranteils im Gewässer auf 10 Prozent (anstatt 20 Prozent).

Fünf Verbände lehnen eine Änderung nicht grundsätzlich ab, schlagen aber eine alternative Vorgehensweise vor (SAB, AG Berggebiet, sgv-usam, svu|asep, usic):

 Kleine ARA mit mehr als 1000 Eang sollen gänzlich von der Sanierungspflicht bezüglich organischen Spurenstoffen befreit werden (SAB, AG Berggebiet, sgv-usam).

 Die Vorlage soll spätestens per Ende 2023 in Kraft treten (svu|asep).

 Die Vorlage soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten und die Massnahmenpflicht bei besonders sensiblen Gewässern soll anhand der Konzentration von bestimmten prioritären Stoffen festgelegt werden (usic).

Zwei Stellungnahmen lehnen den Änderungsvorschlag ab (SP, sbv-usp). Die SP lehnt alle geplanten Änderungen, sowie die Verschiebung der Frist ab. Das ursprüngliche Ziel bezüglich der Massnahmen bei den ARA soll weiterverfolgt werden, dementsprechend sind zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen. Sie begründen dies mit einem Abbau des Schutzniveaus durch die geplante Anpassung der Verordnung. Aus Sicht des sbv-usp ist der Zeitpunkt für eine Änderung ungeeignet. Sie erachtet es als wichtig, an den bisherigen Kriterien festzuhalten.

2.3.3 Weitere Vorschläge und Bemerkungen

In einzelnen Stellungnahmen werden verschiedene ergänzende Anträge gestellt:

 Die Massnahmen sollen zu einem späteren Zeitpunkt anhand des neuen Wissenstandes wieder evaluiert werden (JU, GR, VSA, svu|asep). Der Kanton GR schlägt vor auf die Elimination von Spurenstoffen bei kleinen ARA zu verzichten, falls die Finanzierung der grossen ARA ab 8000 Eang trotz der vorgesehenen Änderung nicht sichergestellt ist.

 Bei ARA, welche in ökologisch sensible Gewässer einleiten, soll auf einen Schwellenwert für den Abwasseranteil im Gewässer verzichtet werden (Pro Natura, PUSCH, WWF).

 Die Erhebung der bis 2040 befristete Abwasserabgaben von jährlich 9 Franken pro angeschlossener Person soll soweit verlängert werden, bis auch die entsprechenden Massnahmen in den kleineren ARA umgesetzt sind (Pro Natura, PUSCH, WWF).

 Der Begriff «ökologisch sensibles Gebiet» soll präzisiert werden um einen kantonsübergreifend einheitlichen Vollzug zu gewährleisten (VD).

 Die Abgeltungsberechtigung soll für alle ARA eingeführt werden, welche bedingt durch die geplante Einführung von numerischen Anforderungen an die Wasserqualität Massnahmen treffen müssen (SO).

 Die Auswirkung der Massnahmen auf die Gemeinden sollen genauer geprüft werden (sgv-usam).

 Die Schadstoffbelastung durch Strassenabwasser soll durch die Einführung von Fristen für den Ausbau von Strassenabwasserbehandlungsanlagen zügiger reduziert werden (svu|asep).

 Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von ARA soll dem Energieverbrauch mehr Beachtung entgegengebracht werden (Infrawatt). In der GSchV soll auf die Möglichkeit zur Verminderung des Mehrverbrauches an Primärenergie hingewiesen

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