Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 32 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Ergebnisbericht zur Tonnenkilometerverordnung
den Monitoringplan genau, vollständig und transparent zu erheben seien und dass auf eine Einhaltung der Vorgaben zu achten sei.
InfraWatt begrüsst insbesondere die Erhebung der CO2-Emissionen, wobei aus Gründen der Vereinheitlichung auch eine Vorlage der EU begrüsst würde. Der sgv-usam fordert, dass für den CO2-Monitoringplan die Vorlage der EU zu verwenden sei, um unnötige Bürokratiebrüche zu vermeiden.
aerosuisse lehnt die Verordnungsänderung ab und hält fest, dass sie für die betroffenen Unternehmen wegen der jährlichen Berichterstattung und der laufenden Aktualisierung der Monitoringpläne sehr viel Aufwand, aber nur wenig Nutzen für die Umwelt bringe. Diese Haltung wird vom CP unterstützt.
4.3.2.2 Anpassung des Geltungsbereiches (Aufhebung von Art. 3 Abs. 1 Bst. c und d)
Die Kantone BS und BL nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund des Territorialitätsprinzips gemäss der EHS-Richtlinie der EU auf die Erhebung der Tonnenkilometerdaten des Flughafens Basel-Mülhausen verzichtet wird. Der Kanton ZG begrüsst die Anpassung des Geltungsbereiches als Voraussetzung dafür, dass es in Bezug auf die Flüge ab dem Flughafen Basel–Mülhausen klare Abgrenzungen zum EHS der EU gibt.
Für die hkbb ist die Feststellung zentral, dass Flüge ab dem Flughafen Basel-Mülhausen nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung liegen, da sich der Flughafen auf französischem Territorium befindet.
Die SP und die «Umweltgruppe» lehnen diese Anpassung aus klimapolitischen Gründen ab. Es handle sich bei den zur Diskussion stehenden Flügen um Flüge nach Schweizer Recht. Deshalb sollen Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge ab Basel-Mülhausen anbieten, die gleichen Pflichten wie Anbieter von Flügen ab Zürich oder Genf übernehmen. Dies gelte umso mehr, da es sich bei den Flügen ab Basel-Mülhausen oft um Billigpreisangebote handle. Gerade bei diesen Flügen sei die Wirkung von Klimaschutzinstrumenten gross. Die SP und die «Umweltgruppe» beantragen deshalb, dass Flüge nach Schweizer Recht ab Basel-Mülhausen Teil der im Rahmen des Schweizer EHS zu erhebenden Daten seien. Die «Umweltgruppe» fordert zudem im Sinne der Transparenz, den Geltungsbereich der Verordnung nicht auf die innereuropäischen, emissionshandelsrelevanten Flüge zu beschränken, sondern auch in der Schweiz startende Interkontinentalflüge dieser Verordnung zu unterstellen.
4.3.3 Anträge ausserhalb der Vorlage
Einzelne Stellungnahmen enthalten verschiedene ergänzende Bemerkungen:
Der Kanton ZH merkt an, dass das EHS der EU lediglich als Übergangslösung genutzt werden solle. Mit der Umsetzung der von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) beschlossenen marktbasierten Massnahme zur Begrenzung der CO2-Emissionen (CORSIA) sei das europäische EHS ersatzlos aufzuheben.
Der Kanton TI vermisst im erläuternden Bericht den Bezug auf den luftfahrtpolitischen Bericht der Schweiz und hält es für nötig zu prüfen, ob die Ziele der vorliegenden Verordnungsänderungen in Übereinstimmung seien mit den Zielen im luftfahrtpolitischen Bericht. Ferner erachtet er es als unerlässlich, dass das EHS und CORSIA in der Umsetzung koordiniert würden, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Die SP hält grundsätzlich fest, dass der bedrohlichen Steigerung der CO2-Emissionen aus dem Luftverkehr umfassend entgegenzuwirken sei. Mit einem Fünftel der Klimawirkung sei der internationale Flugverkehr der grösste Sektor ohne klimapolitische Massnahmen. Die weltweiten Bemühungen, den Luftverkehr in die Klimaverantwortung einzubeziehen, seien zu begrüssen, gingen aber viel zu langsam vorwärts. Die Schweiz müsse voranschreiten und dazu böten sich neben dem Einbezug der schweizerischen Luftfahrtbranche in das EHS weitere Massnahmen an: Die Effizienzstandards für Flugzeuge müssten sukzessive angehoben werden. Ferner solle eine Flugticketabgabe eingeführt werden, um damit dem
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