Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 32 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Ergebnisbericht zur VBO
5 Ergebnisbericht zur VBO
5.1 Ausganslage
Im 2017 haben zwei Vereine ein Gesuch um Erteilung des Verbandsbeschwerderechts nach Artikel 55 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG; SR 814.01), nach Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) sowie nach Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG; SR 814.91) eingereicht. Es handelt sich dabei einerseits um den Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) und andererseits um den Verein Dark-Sky Switzerland (DSS).
Die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts setzt voraus, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine Ideelle Organisation.
- Es handelt sich um eine Umwelt- bzw. Natur- und Heimatschutzorganisation.
- Die Organisation ist gesamtschweizerisch tätig.
- Die Organisation erfüllt diese Voraussetzungen in den letzten 10 Jahren ununterbrochen.
Erfüllen die Vereine diese Voraussetzungen, muss ihnen das Verbandsbeschwerderecht erteilt werden, was eine Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO; SR 814.076) bedingt. Wird eine Organisation in der VBO als beschwerdeberechtigte Organisation bezeichnet, so kann sie bei Verfügungen, die Bereiche ihres statutarischen Zwecks betreffen, rügen, dass eine anfechtbare Verfügung den Voraussetzungen der Umweltgesetzgebung nicht entspreche.
5.2 Eingegangene Stellungnahmen
Zur Revision der VBO sind insgesamt 36 Rückmeldungen eingegangen. Es haben sich 21 Kantone und 15 Organisationen zur Vorlage geäussert.
In Bezug auf den Verein DSS befürworten 10 Vernehmlassungsteilnehmende die Vorlage. 16 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich nicht zur Aufnahme des Vereins DSS in den Anhang der VBO. 8 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen sie ab.
In Bezug auf den SVGW befürworten 11 Vernehmlassungsteilnehmende die Vorlage. 12 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich nicht zur Aufnahme des SVGW in den Anhang der VBO. 10 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen sie ab. Eine Rückmeldung enthält kritische Äusserungen zur Aufnahme des SVGW, ohne diese aber ausdrücklich abzulehnen.
Zwei Rückmeldungen enthalten kritische Äusserungen zur Vorlage ohne aber spezifisch auf die Aufnahme der beiden Organisationen auf die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen einzugehen. Die Vorlage wird nicht ausdrücklich abgelehnt.
5.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
5.3.1 Allgemeine Bemerkungen
Die Vorlage wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ausdrücklich oder stillschweigend befürwortet. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich kritisch zur Vorlage resp. zum Instrument des Verbandsbeschwerderechts im Allgemeinen. Dabei wird aber auf eine ausdrückliche Ablehnung der Vorlage verzichtet. Bei den Vernehmlassungsteilnehmenden, welche die Vorlage ablehnen, wird von einer Mehrzahl die Erweiterung der Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen um zusätzliche Organisationen grundsätzlich abgelehnt. Ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme bei den vorgeschlagenen Organisationen erfüllt sind, wird dabei nicht berücksichtigt.
24/32 054.11-00025/00003/00003/R491-0450