Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 32 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Ergebnisbericht zur VBO
Die Parteien SVP und FDP sowie die Organisationen SAB, AG Berggebiet und der sgv-usam lehnen die Erweiterung der Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen grundsätzlich ab (vgl. 5.3.2.1). Für den HEV stellt der SVGW einen Branchenverband dar, welcher überwiegend die Interessen seiner Mitglieder wahrnehme. Er stelle keine Umweltschutzorganisation dar. Daher spricht er sich gegen die Aufnahme des SVGW in den Anhang der VBO aus.
Der Kanton FR äussert sich kritisch zur Erteilung des Verbandsbeschwerderechts an den SVGW. Für den Kanton ist nicht klar, wie der SVGW seine Rolle als Umweltschutzorganisation mit seiner Beratung und Expertise im Bereich der Gastechnik in Einklang bringen kann, um Kunden zu gewinnen, deren Projekte und Interessen mit dem Umweltschutz in Konflikt geraten können. Sie lehnen die Aufnahme des SVGW in den Anhang der VBO aber nicht ausdrücklich ab.
Wie bereits aufgezeigt worden ist (vgl. Ziff. 5.3.2.1), nehmen der Kanton OW sowie die hkbb kritisch Stellung zur Vorlage. Sie lehnen diese aber nicht ausdrücklich ab.
Die Rückmeldungen der Kantone LU, ZG, NW, SG; TG, AR, SH, BL, SO und GE sowie der SGB und der SGV enthalten keine konkrete Stellungnahme zur Vorlage.
5.3.3 Beurteilung der Umsetzung
5.3.3.1 Stellungnahme der Kantone
Die Kantone haben keine Rückmeldungen zur Umsetzung der Vorlage gemacht.
5.3.3.2 Stellungnahme anderer Teilnehmenden
Die andere Teilnehmenden haben keine Rückmeldungen zur Umsetzung der Vorlage gemacht
26/32 054.11-00025/00003/00003/R491-0450