Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/47: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot · 26 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.251072 / 215.1/2018/00001

2.2.7 Dänemark

Das dänische Parlament hat am 31. Mai 2018 ein Gesetz angenommen, welches die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verbietet. Das Verbot betrifft nicht nur das Tragen einer Burka oder eines Niqab, sondern auch das Tragen von Strumpfmasken, Halstüchern oder falscher Bärte, welche das Gesicht weitgehend bedecken. Das Gesetz wird am 1. August 2018 in Kraft treten. Bei einem Verstoss gegen das Verhüllungsverbot droht eine Busse von 1'000 Dänischen Kronen (135 Euro). Im Wiederholungsfall kann die Busse sogar 10'000 Dänische Kronen betragen (1'350 Euro).37

2.2.8 Niederlande

Das niederländische Abgeordnetenhaus verabschiedete am 29. November 2016 ein Gesichtsverhüllungsverbot in Verwaltungsgebäuden, Spitälern, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Verstössen droht eine Geldstrafe von rund 400 Euro. Der Gesetzesentwurf wird gegenwärtig vom Senat beraten. Voraussichtlich wird er demnächst verabschiedet.38

2.2.9 Grossbritannien

In Grossbritannien gibt es kein generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Jedoch gibt es gewisse Einschränkungen in Schulen oder bei der Arbeit. Auch in Grossbritannien gab es in der Vergangenheit politische Kreise, die ein Gesichtsverhüllungsverbot wollten und eine nationale Diskussion darüber wünschten.39

2.2.10 Afrika

Das Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts ist in zahlreichen afrikanischen Ländern ein Thema (in Verbindung mit Sicherheitsanliegen oder im Unterrichtswesen), beispielsweise im Tschad sowie in Kamerun, Senegal, Niger, Gabun und Marokko.

Es sind zwar einige punktuelle Verbote festzuhalten,40 doch unseres Wissens besteht in diesen Ländern weder ein Gesetz noch ein Erlass bezüglich eines Gesichtsverhüllungsverbots.

2.2.11 Kanada

Die kanadische Provinz Quebec verbietet mit der Bill 62 vom 17. Oktober 2017 das Tragen von Gesichtsverhüllungen für Personen, welche Dienstleistungen des Staates erhalten oder anbieten. Das bedeutet, dass Angestellte des Staates wie Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten oder Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger keine Gesichtsverhüllung tragen dürfen. Zudem dürfen Personen, die Kontakt mit Behörden haben und eine Dienstleistung beanspruchen, keine Gesichtsverhüllung tragen.41 Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die religiöse Neutralität des Staates zu gewährleisten.42 Das Gesetz wurde im Dezember 2017 vor Gericht angefochten. Die Umsetzung einzelner seiner Bestimmungen über die religiöse

37 https://bazonline.ch/ausland/europa/burkaverbot-jetzt-auch-in-daenemark/story/25830190.

38 Siehe dazu den vorgeschlagenen Text des Gesetzes unter Tweede Kamer, vergaderjaar 2015–2016, 34 349, nr. 2; Die Informationen und gesamten Dokumente sind auf der Webseite der Ersten Kammer abrufbar.

39 Swinford Steven / Hope Christopher, Britain needs 'national debate' about banning Muslim girls from wearing veils in public, The Telegraph vom 15. September 2013.

40 So ist es beispielsweise in Marokko gemäss einem Rundschreiben des Bildungsministeriums den Lehrerinnen an öffentlichen Schulen untersagt, einen Ganzkörperschleier oder einen Niqab zu tragen. Dieses Verbot wird damit begründet, dass die Gesichtsverhüllung die Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern und damit das Erreichen der Lernziele erschwert. Ausserdem soll mit dem Gesichtsverhüllungsverbot die staatliche Neutralität gewahrt werden.

41 Siehe dazu Dougherty Kevin, Quebec bans Muslim women from wearing face veils on public transport, Independent vom 19. Oktober 2017.

42 National Assembly, Bill 62 (2017, chapter 19), An Act to foster adherence to State religious neutrality and, in particular, to provide a framework for requests for accommodations on religious grounds in certain bodies, Québec Official Publisher 2017.