Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/47: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot · 26 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.251072 / 215.1/2018/00001

Neutralität wurde aufgeschoben, bis die Regierung konkretisierende Weisungen für Fälle erlassen hat, in denen eine religiöse Diskriminierung geltend gemacht wird. Diese Weisungen wurden inzwischen veröffentlicht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Rechtsstreitigkeiten über die gesetzlichen Bestimmungen weiter gehen.43

2.2.12 USA

In den USA gibt es kein flächendeckendes, generelles Gesichtsverhüllungsverbot. Dies ist eine Konsequenz des ersten Amendements der amerikanischen Verfassung («Freedom of Religion, Press, Expression»). Jedoch gibt es einige Bundestaaten, die unter gewissen Umständen die Gesichtsverhüllung verbieten. Auch in den USA gibt es politische Kreise, die weitergehende Gesichtsverhüllungsverbote anstreben.44

2.2.13 Australien

In der australischen Provinz New South Wales wurde 2011 der «Identification Legislation Amendment Act 2011» erlassen. Dieses Gesetz verpflichtet alle Personen, ihre Gesichtsverhüllung abzunehmen, wenn dies Staatsbedienstete verlangen.45 Der Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherstellung der Identifizierung.

Auf nationaler Ebene wurde ein Gesichtsverhüllungsverbot zum Schutz vor terroristischen Anschlägen diskutiert.46 2017 gab es einen parlamentarischen Vorstoss zum Erlass eines Gesetzes, das u.a. auch den Zwang zur Gesichtsverhüllung sanktionieren soll. Eine erwachsene Person zum Tragen einer Burka zu zwingen soll demnach mit sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Ist das Opfer ein Kind, soll die Strafe zwölf Monate Freiheitsentzug betragen.47 Diese Vorschläge wurden bis anhin jedoch nicht angenommen.

3 Ziele und Inhalt der Initiative

Gemäss den Initianten soll mit der Initiative die Freiheit gestärkt werden, für die sich die Schweiz seit jeher einsetze. Diese Freiheit bedeute, dass jeder Mensch mit offenem Angesicht seine Standpunkte frei vertreten könne. Unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR S.A.S. gegen Frankreich48 vertritt das Initiativkomitee die Auffassung, eine freiwillige oder aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum stehe im Konflikt mit dem freiheitlichen Zusammenleben in einer freien Gesellschaft.

Die Initiative ist zudem darauf ausgerichtet, den Schutz der öffentlichen Ordnung zu verbessern, indem sie sich auch gegen jene Formen der Verhüllung richtet, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Die Initianten wollen dem Treiben vermummter Vandalen ein Ende setzen, die ihr Gesicht verhüllen, damit sie unerkannt Menschen angreifen und gefährden oder Schäden in Millionenhöhe anrichten können. Gemäss den Initianten muss Schluss sein mit vermummten Steinewerfern auf «antifaschistischen Abendspaziergängen» und mit vermummten Hooligans, die im Umfeld von Sportanlässen marodieren.49

Der Initiativtext sieht ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts im öffentlichen Raum und an Orten vor, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann

43 https://www.ledevoir.com/politique/quebec/527456/loi-62-reactions-au-lendemain-des-lignes-directrices.

44 So wollte ein Politiker in Georgia das alte «Anti-Masking law» ausdehnen: Garcia Feliks, US state bill could make hijabs and niqabs illegal in public, Independent vom 17. November 2016.

45 Barker Renae, Full face covering legislation, Alternative Law Journal 2012 Vol 37(1).

46 Murphy Katharine, Pauline Hanson wears burqa in Australian Senate while calling for ban, The Guardian vom 17. August 2017.

47 Merhab Belinda, Jacqui Lambie introduces legislation for immediate burqa ban, The West Australian vom 8. Februar 2017.

48 Siehe Fussnote 23.

49 http://www.verhuellungsverbot.ch/.