Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/47: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot · 26 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.251072 / 215.1/2018/00001

dig verhüllen. In Tourismusdestinationen wie Luzern, Interlaken oder Genf sieht man ausländische Touristinnen, die einen Niqab tragen, etwas häufiger. Ein nationales Verhüllungsverbot setzt sich über die unterschiedlichen Bedürfnisse und Haltungen in den Kantonen hinweg. Tourismusdestinationen haben einen anderen Zugang zu Personen, die ihr Gesicht verhüllen, als Regionen, wo der Tourismus von der arabischen Halbinsel keine Bedeutung hat. Zudem haben verschiedene Kantone ein Gesichtsverhüllungsverbot abgelehnt (so z.B die Parlamente in den Kantonen Zürich, Solothurn, Schwyz und Basel-Stadt sowie die Landsgemeinde in Glarus).

6.3 Kein Nutzen für die öffentliche Ordnung

Die Initiative hat auch zum Ziel, die öffentliche Ordnung zu stärken. Bestimmungen zum Vermummungsverbot an Demonstrationen gibt es jedoch schon auf kantonaler Ebene. Ein solches Verbot erscheint somit wenig sinnvoll.

6.4 Beschränkte Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Integration

Der Initiative geht es vor allem um das Tragen von Burka52 und Niqab. In vielen Regionen der Welt stellt die Vollverschleierung ein Mittel zur Unterdrückung der Frauen dar. Es ist darum das Verdienst der Initiative, ein klares Signal gegen die Diskriminierung von Frauen zu setzen. Sie kann diesbezüglich auch eine präventive Wirkung entfalten. Auch auf die Integration von Migrantinnen könnte sie sich positiv auswirken, weil sie dazu führen kann, dass die Zahl derjenigen Frauen, die zur Gesichtsverhüllung gezwungen werden, zurückgeht. Umgekehrt schränkt die Initiative die Freiheit der Frauen ein, die sich aus eigenem Willen für die Vollverschleierung entschieden haben. Es ist nicht ganz auszuschliessen, dass die Initiative in einigen Fällen zur Folge hätte, dass Frauen vom Zugang zum öffentlichen Raum ausgeschlossen werden. Zudem kennt die Diskriminierung der Frau zahlreiche Facetten. Häusliche Gewalt oder Lohndiskriminierung sind deutlich stärker verbreitet als Burka und Niqab. Für diese Probleme hat die Initiative aber keine Lösung. Sie zielt deshalb aus Gleichstellungssicht an wichtigen Problemen vorbei.

6.5 Liberale Gesellschaftsordnung

Die Schweiz bekennt sich zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Die Freiheit des Einzelnen wird grossgeschrieben. Flächendeckende Kleidervorschriften wie ein nationales Gesichtsverhüllungsverbot, das in der Verfassung verankert wird, stehen dazu im Widerspruch.

6.6 Umsetzungsprobleme

Wie jede Kleidervorschrift wäre auch die Umsetzung des Gesichtsverhüllungsverbots in der Praxis problematisch. Fällt eine Person, die eine dunkle Sonnenbrille kombiniert mit einem um den Kopf gebundenen Schal und einem Mundschutz trägt, unter das Verbot? Ab wie viel Grad Kälte darf man das Gesicht ganz verhüllen? Da nur sehr wenige Personen in unserer Gesellschaft das Gesicht verhüllen, bringt die Initiative verschiedene Probleme mit sich.

52 Die Burka bedeckt das ganze Gesicht und enthält ein kleines Sichtfenster aus perforiertem Gewebe, das das Sehen ermöglicht. Der Niqab bedeckt das ganze Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie. Hijab, Jilbab und Tschador bedecken das Gesicht nicht und fallen somit nicht unter das von der Initiative vorgesehene Verbot.