Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/74: Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 29 Seiten
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GSASA und H+ wiesen darauf hin, dass eine obligatorische Lösung eine Aktualisierung der Lagerver- waltungssoftware sowie eine Aufstockung der personellen Ressourcen für die Deaktivierung von Arz- neimitteln und die Bearbeitung von Warnfällen erfordern würde. Um den administrativen Aufwand für die Deaktivierung zu reduzieren, wird eine Aggregationslösung erwogen, die die gleichzeitige Deakti- vierung mehrerer eindeutiger Identifikatoren derselben logistischen Einheit ermöglicht, z.B. wenn eine Charge direkt von einem Hersteller stammt.
pharmaSuisse und SDV vertreten die Auffassung, dass Arzneimittel keine Güter des täglichen Bedarfs sind, die über den Versandhandel oder im Supermarkt bezogen werden können und beantragen eine Überprüfung der bestehenden Regelung für die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen. Für den Fall, dass die Anbringung und Überprüfung von individuellen Erkennungsmerkmalen und Sicher- heitsvorrichtungen auf verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln obligatorisch würde, weist phar- maSuisse auf einheitliche Pflichten unabhängig der Abgabestellen hin.
santésuisse wies auf das Fehlen einer Regelung für grenzüberschreitende Tätigkeiten im Verordnungs- entwurf hin.
In puncto Sicherheitsgewährleistung von Arzneimitteln bedauerte MFE einerseits die Verschiebung der Verantwortung von der Pharmaindustrie in die Ärzteschaft und kritisierte andererseits die Rolle der von der Pharmaindustrie gegründeten gemeinnützigen Organisation bei der Errichtung eines Datenbank- systems. Er fragte sich, inwiefern die Einrichtung ebendieser Organisation zur Gewährleistung der Arz- neimittelsicherheit sinnvoll sei und warum diese Verantwortung nicht die bereits existierende und für die Arzneimittelsicherheit verantwortliche Behörde Swissmedic übernimmt. Darüber hinaus forderte er die Überwachung der Verwaltung des Datenbanksystems durch das BAG, eine Erweiterung des Verord- nungsentwurfs durch ein Track- and Trace-System sowie die Koordination der Daten mit dem elektro- nischen Patientendossier (EPD).
Interpharma und Scin wiesen auf das Risiko einer mangelnden Deaktivierung von individuellen Erken- nungsmerkmalen hin. Trotz Abgabe der Packung an den Patienten blieben die Erkennungsmerkmale im Datenbanksystem oft aktiv. Eine obligatorische Deaktivierung bei Abgabe oder Vernichtung durch die abgabeberechtigten Personen würde die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit des Abrufsystems legen. Darüber hinaus wies Scin auf die Bedeutung der Deaktivierung individueller Erkennungsmerk- male durch die abgebende Stelle bei der Umwidmung von Humanarzneimitteln zu Tierarzneimitteln hin.
10/29 Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln