Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/74: Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 29 Seiten

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4.7.2 Titel

SwAPP weist auf die unterschiedliche Begriffsverwendung in den Titeln von Art. 17a nHMG und der vorliegenden Verordnung hin. Der Begriff «Sicherheitsmerkmale» in Art. 17a nHMG werde als Synonym für «individuelle Erkennungsmerkmale» im Titel der Verordnung verwendet, während «Sicherheitsmerk- male» genau genommen ein Oberbegriff sei, der «individuelle Erkennungsmerkmale» und «Sicherheits- vorrichtungen» umfasse. Sie schlagen vor, den Titel der Verordnung durch eine Ergänzung in Klammern ("individuelle Erkennungsmerkmale") zu korrigieren.

Kanton ZH bemängelt das Fehlen einer Abkürzung, was das Zitieren der Verordnung erschwere. Ihr Vorschlag für einen Kurztitel wäre z.B. «Sicherheitsmerkmale Verordnung» und für das Kürzel z.B. SimeV.

25/29 Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln