Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/74: Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 29 Seiten
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einen logistischen Nutzen der elektronischen Datenverarbeitung für Gross- und Detailhandel. Darüber hinaus soll die künftige Gefahr von Arzneimittelfälschungen in der Schweiz erwägt und eine Übergangs- frist einer obligatorischen Lösung in Betracht gezogen werden.
ECO SWISS ging dabei noch einen Schritt weiter und erklärte sich mit der fakultativen Lösung nur einverstanden, wenn in den nächsten Jahren ein Obligatorium eingeführt würde
Des Weiteren war der Kanton TI mit dem Verordnungsvorschlag nur als Zwischenlösung einverstanden und forderte die Anbringung und Überprüfung individueller Erkennungsmerkmale auf fälschungsgefähr- deten Arzneimitteln sowie auf Arzneimittelkategorien, bei denen die Rückverfolgbarkeit bis zum Patien- ten für die Sicherheit der Behandlung oder für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sei.
GRIP schloss sich den Argumenten der Herstellerverbände, insbesondere der Interpharma und der Scin, die ein Obligatorium befürworteten, aber auch der vips, die sich klar gegen ein Obligatorium aus- sprach, an.
Grundsätzlich schloss sich SGMO den Präzisierungen der FMH, welche die Freiwilligkeit begrüsst, und der SMVO, welche sich für das Obligatorium ausspricht, an.
3.2.2 Stellungnahmen mit Befürwortung Freiwilligkeit
15 Teilnehmende, darunter die zwei Kantone AG und SO, die Partei SVP und die 12 Organisationen ASSGP, FIT, FMH, GSASA, H+, pharmaSuisse, santésuisse, SDV, SSO, SVKH, VSVA und vips stimm- ten der Freiwilligkeit bezüglich der Anbringung und Überprüfung von individuellen Erkennungsmerkma- len und Sicherheitsvorrichtungen auf verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln explizit zu.
Die Mehrheit der Befürwortenden der fakultativen Lösung (AG, SO, FMH, GSASA, H+, pharmaSuisse, santésuisse, SDV, SVKH) zog die Option eines zukünftigen Obligatoriums in Betracht, falls die Schweiz von Arzneimittelfälschungen betroffen wäre. Die vips sprach sich klar gegen ein zukünftiges Obligato- rium aus und betonte die Wichtigkeit der Führung des EU-Hubs (Datenspeicher) durch die European Medicines Verification Organisation (EMVO).
Angesichts des geringen Fälschungsrisikos von Arzneimitteln in der legalen Vertriebskette in der Schweiz stellten ASSGP, SSO und die SVP den Aufwand und Nutzen der Anbringung und Überprüfung von individuellen Erkennungsmerkmalen und Sicherheitsvorrichtungen in Frage.
VSVA stimmte der fakultativen Lösung unter der Bedingung der Kostenneutralität zu.
SVKH gewichtete den Erhalt der Arzneimittelvielfalt höher als die obligatorische Anbringung und Über- prüfung von individuellen Erkennungsmerkmalen und Sicherheitsvorrichtungen und forderte im Falle einer obligatorischen Lösung die Definition von Ausnahmen.
3.2.3 Stellungnahmen mit Befürwortung Obligatorium
15 Teilnehmende, darunter die sieben Kantone BS, FR, GE, LU, NE, SG, VD und die acht Organisatio- nen GS1, Interpharma, KSA, LUKS, MFE, pharmalog.ch, Scin und SMVO befürworteten ein Obligato- rium der Anbringung und Überprüfung von individuellen Erkennungsmerkmalen und Sicherheitsvorrich- tungen.
8/29 Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln