Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/74: Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 29 Seiten

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det werden. Die anderen direkt beteiligten Akteure (Grosshandel, Spitäler, Kliniken und Pflegeeinrich- tungen, Apotheken, Ärztinnen und Ärzte) sind an der Einrichtung des Systems zu beteiligen und kön- nen an dessen Verwaltung mitwirken.

Der Entwurf der Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtun- gen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln stützt sich auf Art. 17a nHMG und lehnt sich in wei- ten Teilen an das EU-Recht an-. Im Hinblick auf einen allfälligen Anschluss des Schweizer Datenbank- systems an das System der EU wurde darauf geachtet, dass die Anforderungen mit dem System der EU kompatibel sind.

5/29 Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln