Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/32: Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten · 29 Seiten

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Praxis bereits getestet. Santésuisse hat mit den Kantonen Neuenburg und Basel-Landschaft einen Vertrag abgeschlossen, wonach die Versicherer, die diesem Vertrag beitreten, ihre Verlustscheine zu 92 Prozent der auf dem Verlustschein ausgewiesenen Forderung an den Kanton abtreten.

Anfangs 2016 schrieb Santésuisse in ihrer Zeitschrift, dass diese Abtretung verschiedene Vorteile habe: der Kanton habe Zugriff auf die Steuerdaten einer Person und könne Forderungen damit effizient eintreiben. Beim Versicherer seien die Zahlungsausstände der versicherten Person getilgt, so dass die versicherte Person ihren Versicherer wieder wechseln könne32.

Der Kanton Basel-Landschaft kündigte den Vertrag mit Santésuisse auf den 31. Dezember 2017. Er übernahm somit ab 2018 keine Verlustscheine mehr von den Krankenversicherern, um sie selber zu bewirtschaften. Er veröffentlichte keine Zahlen dazu, teilte aber mit, dass er mit dem kantonseigenen Inkasso keinen ausreichenden Ertrag generiert habe.

Der Vertrag mit dem Kanton Neuenburg ist weiterhin in Kraft. 27 Versicherer sind ihm beigetreten, die fast einen Drittel der Versicherten des Kantons versichern. Bisher wurden keine Zahlen zu den Rückerstattungen bekanntgegeben oder veröffentlicht. Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass es für eine Bilanz zu früh ist. Sie sehen den unmittelbaren Vorteil der Abtretung dieser Forderungen aber darin, dass die Versicherten den Versicherer wieder wechseln können. Mit einem Versicherer, der nicht Mitglied von Santésuisse ist, haben sie einen ähnlichen Vertrag aber mit anderen Bedingungen abgeschlossen: der Abtretungsansatz wird nach Alter des Verlustscheins abgestuft.

2.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Der Entwurf erfüllt den Auftrag, den der National- und der Ständerat mit den beiden materiell identischen Motionen Mo. Nationalrat (Heim). Krankenkassenprämien. Eltern bleiben Schuldner der nichtbezahlten Prämien der Kinder (17.3323) und Mo. Nationalrat (Brand). KVG. Unterhaltspflichtige Eltern schulden nichtbezahlte Kinderprämien (18.4176) erteilt haben33. Die beiden Motionen können deshalb abgeschrieben werden.

3 Grundzüge der Vorlage

Mit ihrem Erlassentwurf will die Kommission das Verfahren bei Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen umfassend verbessern. Sie strebt dabei eine Lösung an, die den Anliegen der Kantone, der Versicherten, der Versicherer und der Leistungserbringer ausgewogen Rechnung trägt. Sie schlägt im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

- Minderjährige schulden keine Prämien und Kostenbeteiligungen mehr: Damit minderjährige Versicherte die Prämien nicht selber schulden, sollen sie von der Inhaberin oder vom Inhaber der elterlichen Sorge oder vom Vor-

32 Infosantésuisse 1/2016, S. 12

33 Siehe auch Ziff. 1.2