Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/32: Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Vor diesem Hintergrund beschloss die SGK-S am 16. Oktober 2018, Vertretungen der GDK sowie der beiden Dachverbände der Versicherer, Santésuisse und Curafutura, anzuhören. Die Anhörungen fanden am 17. Januar 2019 statt. Im Anschluss daran beauftragte die SGK-S die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs, der das Vorgehen bei Nichtbezahlen der Prämien umfassend verbessern sollte. Die Kommission beriet an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 über den entsprechenden Vorentwurf und beauftragte die Verwaltung, Ergänzungen auszuarbeiten.

An der gleichen Sitzung prüfte die Kommission zwei materiell identische Motionen aus dem Nationalrat, die ebenfalls das Thema der nicht bezahlten Prämien betreffen (Motionen 17.3323 und 18.4176). Mit diesen Vorstössen sollte der Bundesrat beauftragt werden, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit die Eltern auch dann Schuldner der nicht bezahlten Krankenkassenprämien ihrer unterhaltspflichtigen Kinder bleiben, wenn die Unterhaltspflicht weggefallen ist. Auf Antrag der Kommission nahm der Ständerat beide Motionen am 4. Dezember 2019 ohne Gegenstimme an. Um Doppelspurigkeiten in der Gesetzgebungsarbeit zu vermeiden, baute die Verwaltung entsprechende Bestimmungen im Einverständnis mit der Kommission in den vorliegenden Vorentwurf ein.

Die SGK-S beriet den überarbeiteten und ergänzten Vorentwurf an ihrer Sitzung vom 25. Mai 2020. Sie hiess den Vorentwurf einstimmig gut und beschloss, ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung zu unterbreiten.6

2 Ausgangslage

2.1 Entwicklung der Zahlungsausstände

Mit der letzten Revision von Artikel 64a KVG (siehe Ziff. 1.1) wurde das Problem gelöst, dass Leistungserbringer auf unbezahlten Rechnungen sitzenblieben, weil die Versicherer die Kostenübernahme für Leistungen bei säumigen Versicherten grundsätzlich aufschoben. Die seit dem 1. Januar 2012 geltende Regelung hat indessen dazu geführt, dass die finanzielle Belastung der Kantone kontinuierlich gestiegen ist.

Im Jahr 2018 hatten rund 166 000 Versicherte Zahlungsausstände, für welche der Versicherer einen Verlustschein erhalten und der Kanton 85 Prozent der Forderung übernommen hatte. Die Kantone bezahlten den Versicherern dafür rund 385 Millionen Franken.7 In den Jahren 2012 bis 2018 haben die Kantone den Versicherern insgesamt rund 1,984 Milliarden Franken für ausstehende Forderungen bezahlt.8

6 Damit die Arbeiten weitergeführt werden können, beschloss der Ständerat am 3. Juni 2020 mit 29 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Behandlungsfrist der Standesinitiative zu verlängern.

7 Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 4.10, 2018, BAG

8 Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Tabelle 4.11, 2018, BAG