Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/32: Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten · 29 Seiten

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Oktober 2018 ein Postulat ab, das die Aufhebung der schwarzen Liste verlangte.19 Der St. Galler Kantonsrat trat im November 2018 ebenfalls nicht auf eine Motion ein, welche die Abschaffung der schwarzen Liste forderte.20

Der Regierungsrat des Kantons Aargau kündigte im August 2018 eine Evaluation der Liste der säumigen Versicherten an; für eine abschliessende Kosten-Nutzen-Beurteilung sei es zu früh, da die Wirkung neuer Begleitmassnahmen abgewartet werden müsse.21 Der Schaffhauser Regierungsrat stellte am 15. Mai 2018 in Aussicht, dass er die Frage einer Abschaffung oder modifizierten Weiterführung der Liste der säumige Zahler prüfen werde.22 Der Zuger Gesundheitsdirektor sprach sich im Dezember 2018 namens des Regierungsrats vor dem Kantonsrat dafür aus, vorerst die Entwicklungen auf eidgenössischer Ebene abzuwarten; dann könnte man das Thema bei Bedarf wieder aufnehmen.23

Andere Kantone kamen wieder von der Liste ab. Der Kanton Graubünden hob seine Liste per 1. August 2018 auf. Der Regierungsrat begründete diesen Schritt mit folgenden Argumenten: Es sei festgestellt worden, dass die Liste der säumigen Prämienzahler – wie in anderen Kantonen auch – nicht die gewünschte Wirkung erzielt habe. Die Mehrheit der Krankenversicherer unterlasse eine Meldung der Fortsetzung der Betreibungen an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden, was dazu führe, dass die säumigen Prämienzahler keinen Eingang in die schwarze Liste fänden. Der erwünschte Druck, der Prämienpflicht fristgerecht nachzukommen, bleibe damit weitgehend aus, da die säumigen Prämienzahler entsprechend auch nicht sanktioniert werden könnten. Das nicht einheitliche Verhalten der Krankenkassen führe im Gegenteil zu einer Ungleichbehandlung der säumigen Prämienzahler.24

Der Solothurner Kantonsrat beschloss am 11. September 2019, die Liste per Ende 2019 aufzuheben. Er setzte damit im Einverständnis mit der Regierung einen Beschluss aus dem Jahr 2018 um. Der Regierungsrat war damals zum Schluss gekommen, die Liste gefährde die medizinische Grundversorgung von wirtschaftlich und sozial schwachen Bevölkerungsgruppen. Die Erfahrungswerte gäben keine Hinweise

19 Kantonsratsprotokoll vom 23. Oktober 2018 zum Postulat Zemp Baumgartner Yvonne und Mit. über die Aufhebung der schwarzen Liste für säumige Prämienzahlerinnen und - zahler / Gesundheits- und Sozialdepartement (P 573)

20 Kanton St. Gallen, Kantonsrat, aus der Novembersession 2018, zur Motion «Schwarze Liste abschaffen» (42.18.11)

21 Stellungnahme des Regierungsrats des Kantons Aargau vom 15. August 2018 zur Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Gabriela Suter, Aarau) vom 15. Mai 2018 betreffend Abschaffung der schwarzen Liste von säumigen Krankenkassenprämienzahlenden (18.96; Ablehnung beziehungsweise Entgegennahme als Postulat).

22 Antwort des Schaffhauser Regierungsrats vom 15. Mai 2018 auf die Kleine Anfrage 2018/5 betreffend «Streichung der schwarzen Liste für säumige Prämienzahler»

23 Protokoll des Kantonsrats vom 13. Dezember 2018 zur Interpellation der SP-Fraktion betreffend Nutzen/Schaden der «Schwarzen Liste» für Personen, welche ihre Krankenkassenprämien/ -leistungen nicht bezahlen

24 Regierungsmitteilung vom 21. Juni 2018, siehe auch: https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2018/Seiten/2018062101.aspx