Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/32: Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten · 29 Seiten
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Am 1. Januar 2020 führten sieben Kantone eine solche Liste: AG, LU, SG, SH, TG, TI und ZG. Sie hatten sie wie folgt eingeführt:
- seit 2007: TG;
- seit 2012: LU, SH, TI und ZG;
- seit 2014: AG;
- seit 2015: SG.
Während mehreren Jahren führten auch die Kantone Graubünden (2014-2018) und Solothurn (2012-2019) eine solche Liste.
Überzeugter Verfechter der Liste ist der Kanton Thurgau. Er verbindet die Liste mit einem Case Management der Gemeinden. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass mit allen Personen, die auf die Liste gesetzt würden, umgehend Kontakt aufgenommen und ein intensiver, individueller Betreuungsprozess gestartet werde14. So könnten Ausstellungen von Verlustscheinen und damit langjährige Verschuldungen verhindert werden. Der Kanton Thurgau ist der einzige Kanton, der grundsätzlich auch Minderjährige auf die Liste aufnimmt. Die damit einhergehenden Zugangsbeschränkungen zu medizinischen Leistungen bei Kindern stünden im Konflikt zur Kinderrechtskonvention, kritisierte der Bundesrat am 16. September 2019 in der Fragestunde des Nationalrates15. Der Thurgauer Regierungsrat widersprach, Ziel sei es, gerade auch Minderjährige, für welche die Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlt würden, frühzeitig zu erkennen und Massnahmen zu ergreifen, welche die Leistungsdeckung durch die Krankenversicherung wiederherstellten.16
Der damalige Tessiner Gesundheits- und Sozialdirektor Paolo Beltraminelli legte im Februar 2018 ebenfalls dar, dass sich die im Tessin umgesetzte Lösung – auch dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den Gemeinden – als zweckmässig erwiesen habe, dies sowohl in präventiver Hinsicht als auch bezüglich der Verhängung von Sanktionen. Sie erlaube zu unterscheiden zwischen jenen Versicherten, die nicht bezahlen wollten, und jenen, die nicht bezahlen könnten, und letztere enger zu begleiten.17 Beltraminelli stützte seine Beurteilung unter anderem ab auf eine Studie18 der Fachhochschule der italienischen Schweiz (SUPSI) über das Profil der Versicherten, die ihre Prämien nicht bezahlt hatten.
In anderen Kantonen wurde die Opportunität der Liste aufgrund von parlamentarischen Vorstössen diskutiert und dabei bejaht. So lehnte der Luzerner Kantonsrat im
14 Regierungsmitteilung vom 27. September 2019, «Verzicht auf Anpassung der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz»
15 19.5420 Fra. Graf-Litscher. Kinder auf schwarzer Liste säumiger Prämienzahler leiden wegen Zahlungsproblemen der Eltern
16 Regierungsmitteilung vom 27. September 2019, «Verzicht auf Anpassung der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz»
17 Assicurati sospesi dalle prestazioni LAMal: Analisi qualitativa, Conferenza stampa, Bellinzona, 8 febbraio 2018, Dipartimento della sanità e della socialità
18 Maurizio Bigotta, Anna Bracci, Spartaco Greppi, Assicurati sospesi dalle prestazioni LAMal: profilo e fattori di rischio, Ricerca fatta su richiesta dell’Istituto delle assicurazioni sociali, Rapporto finale, gennaio 2018