Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/46: Revision des Obligationenrechts (Baumängel) · 28 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Revision des Obligationenrechts (Baumängel)

Ansicht, dass grundsätzlich über eine Sanktionierung oder einen Durchgriff beim Generalunternehmen nachgedacht werden solle.290 2 Organisationen291 machen auf einen aus ihrer Sicht zu Recht abgelehnten Antrag aufmerksam, der ein Bauhandwerkerpfandrecht nur unter der Voraussetzung einer schriftlichen Information des Bauherrn oder Eigentümers durch den Subunternehmer und keiner ausdrücklichen Ablehnung der Auftragsübernahme durch ersteren zugelassen hätte.

Insgesamt verneinen 2 Kantone292 und 10 Organisationen293 die Frage und lehnen den Vorschlag ab.

4.4.3 Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Sehen Sie in diesem Bereich gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

13 Kantone,294 3 Parteien295 und 3 Organisationen296 sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Bauhandwerkerpfandrecht und/oder bezüglich Doppelzahlungsrisiko, wobei der eine Organisation diesen als dringend bezeichnet. Es wird vorgebracht, dass die heutige Rechtslage sehr zuungunsten der Besteller sei297 und schwerwiegende Konsequenzen haben könne.298 2 Teilnehmende fordern ausdrücklich die Beseitigung des als stossend bezeichneten Doppelzahlungsrisikos;299 eventualiter soll es zumindest erheblich vermindert werden300. Letzteres fordern auch 2 weitere Teilnehmende.301 Gemäss einigen Teilnehmenden302 hat die Änderung des Zivilgesetzbuches vom 11. Dezember 2009 zum Sachenrecht (in Kraft seit 2012) zu einer weiteren Akzentuierung des Ungleichgewichts zuungunsten der Hauseigentümer beigetragen. Ein Kanton ortet Handlungsbedarf bei Situationen mit General- bzw. Totalunternehmen, Subunternehmen und Bauherren;303 ein anderer Kanton bei der Verlagerung des Risikos von Bauherren auf die Subunternehmen304. Ein Kanton ist der Ansicht, dass sich Bauherren das Verhältnis zwischen Generalunternehmen und Subunternehmen nicht anrechnen lassen müssen.305 Ein anderer Kanton306 erinnert an den Vorschlag, das Pfandrecht für Subunternehmen durch ein gesetzliches Pfandrecht auf den Kredit zu ersetzen. Schliesslich sprechen sich 2 Kantone für eine umfassende Prüfung der Vereinfachung des Pfand-

rechtsprozesses307 beziehungsweise für eine ausgewogene Lösung in der Botschaft308 aus.

290 SMGV (S. 8).

291 FSKB (S. 4), KSE (S. 4).

292 JU, LU.

293 Construction romande, CP, FER, FMB, FSKB (S. 4), Holzbau Schweiz, KSE (S. 4), SBMV (S. 4), SMGV (S. 8), USPI Suisse.

294 AR, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, OW, SG, TG, TI (S. 4 f.), VD.

295 FDP, glp, SP.

296 Casafair, HEV Schweiz (S. 9 f.), SSV.

297 TI (S. 4), HEV Schweiz (S. 9), SSV.

298 HEV Schweiz (S. 9).

299 GR, SP.

300 GR.

301 glp, Casafair.

302 glp, Casafair, HEV Schweiz (S. 8).

303 VD.

304 GR.

305 LU.

306 TI (S. 5).

307 GL.

308 TG.