Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/46: Revision des Obligationenrechts (Baumängel) · 28 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Revision des Obligationenrechts (Baumängel)

Themenblöcke, nämlich die Verlängerung der Mängelrügefrist,2 die Einschränkung der Möglichkeit der Wegbedingung des Nachbesserungsrechts3 sowie die Konkretisierung der Anforderungen der Ersatzsicherheit anstelle des Bauhandwerkerpfandrechts4. Schliesslich wurden die Vernehmlassungsteilnehmenden noch zum Revisionsbedarf des Bauhandwerkerpfandrechts mit Blick auf das Doppelzahlungsrisiko des Bauherrn befragt.5

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

Die eingegangenen Stellungnahmen lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: jene, die den Vorentwurf grundsätzlich befürworten, und jene, die ihm kritisch gegenüberstehen. Zudem äusserten sich viele Teilnehmende nicht in allgemeiner Weise zu ihrer Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage, sondern nahmen nur unmittelbar zu den einzelnen Artikeln des Vorentwurfs Stellung. Sie werden in Kapitel 4 mit den Bemerkungen zu den verschiedenen Vorschlägen aufgeführt.

3.1 Grundsätzliche Zustimmung

23 Kantone6, 4 Parteien7 und 16 Organisationen8 begrüssen den vom Bundesrat unterbreiteten Vorentwurf umfassend oder in den Grundzügen. Als Grund für die Zustimmung wird vielfach die verbesserte Rechtsstellung der privaten Bauherren genannt. Daneben sind 3 Organisationen9 mit der Stossrichtung und gewissen Teilen des Vorentwurfs einverstanden, zeigen sich aber betreffend anderer Teile kritisch.

3.2 Kritische Haltung

Eine Organisation10 steht punktuellen Änderungen des Obligationenrechts aus grundsätzlichen Überlegungen eher kritisch gegenüber, denn es werden Vertragsarten vermischt und der Grundsatz der Sofort-Rüge bei Mängeln aufgeweicht. Sie befürchtet negative Auswirkungen auf die Systematik und die Klarheit des Gesetzes.

Eine andere Organisation11 spricht sich tendenziell gegen die vorgeschlagenen Änderungen aus, weil das geltende Recht ausreiche und die punktuellen Änderungsvorschläge des Vorentwurfs die starke Stellung der Bauherren sowie die vielfach kleine Grösse der betroffenen Betriebe ausser Acht lasse.

2 Nachfolgend 4.1.

3 Nachfolgend 4.2.

4 Nachfolgend 4.3.

5 Nachfolgend 4.4.

6 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, VD, VS, ZG, ZH.

7 FDP, glp, SP, SVP.

8 Bauenschweiz, Casafair, CATEF (S. 3), Construction romande, Entwicklung Schweiz, FRI (S. 1), FSKB (S. 1), Halter AG, Jardin Suisse, KMU- Forum, KSE (S. 1), metal.suisse, SBV, suissetec, SVBK, usic.

9 CP, USPI Schweiz, VIS.

10 Swissmem.

11 Holzbau Schweiz.