Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/46: Revision des Obligationenrechts (Baumängel) · 28 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Revision des Obligationenrechts (Baumängel)
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 19. August 2020 die Vernehmlassung zu einer Revision des Obligationenrechts eröffnet, worin punktuelle Änderungen zwecks Verbesserung der Situation der Bauherren im Falle von Baumängeln und im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht vorgeschlagen werden. Zudem wurde nach dem Revisionsbedarf des Bauhandwerkerpfandrechts mit Blick auf das Doppelzahlungsrisiko des Bauherrn gefragt. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 30. November 2020. Insgesamt gingen 70 Stellungnahmen ein
(24 Kantone, 4 politische Parteien sowie 42 Organisationen und weitere Teilnehmende).
Die Stossrichtung des Vorentwurfs wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst oder mindestens akzeptiert. Kein Teilnehmer spricht sich grundsätzlich gegen den Vorentwurf aus. Von vielen Teilnehmern wird dabei begrüsst, dass der Vorentwurf nur punktuelle Änderungen vorsieht, jedoch keine Totalrevision des Werkvertragsrechts oder die Einführung eines neuen Vertragstypus. Begrüsst wird ebenfalls, dass der Vorentwurf Raum für vertragliche Vereinbarungen, insbesondere für die SIA-Norm 118, lässt.
Betreffend die einzelnen Punkte des Vorentwurfs ergibt sich jedoch teilweise ein sehr uneinheitliches Bild. Dies gilt insbesondere für die Verlängerung der Mängelrügefrist. Zwar begrüssen viele Teilnehmende den Vorschlag gemäss Vorentwurf, allerdings verlangen nicht wenige Teilnehmende eine längere Frist, eine teilzwingende Frist oder die Abschaffung der Verwirkungsfolge. Andere verlangen hingegen eine kürzere Frist oder bestehen auf der dispositiven Natur. Im Zusammenhang mit dem unabdingbaren Nachbesserungsrecht gibt insbesondere die Beschränkung auf den persönlichen und familiären Gebrauch Anlass für divergierende und auch kritische Stellungnahmen; vor allem Abgrenzungsfragen werden angesprochen.
Breite Unterstützung erhält hingegen der Vorschlag zur Konkretisierung der Anforderungen an eine Ersatzsicherheit beim Bauhandwerkerpfandrecht
Zur Frage des Doppelzahlungsrisikos des Bauherrn im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht für Subunternehmer ergehen viele inhaltlich sehr unterschiedliche Stellungnahmen.
1 Allgemeines
1.1 Überblick
Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Obligationenrechts (Baumängel) dauerte vom 19. August 2020 bis zum 30. November 2020. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 24 Kantone, 4 politische Parteien und 42 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 70 Stellungnahmen ein.
2 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
1.2 Gegenstand der Vernehmlassung
Dem Vorentwurf liegen verschiedene parlamentarische Vorstösse zugrunde, welche das Bauvertragsrecht und das Bauhandwerkerpfandrecht betreffen.1 Er umfasst im Wesentlichen drei
1 Siehe Erläuternder Bericht zur Revision des Obligationenrechts (Baumängel) vom 19. August 2020, (S. 6 ff.).