Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten
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2.2.1 Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
Im September 2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan PSM23. Dieser Plan dient als Instrument zur Festlegung von gemeinsamen und breit abgestützten Zielen für eine nachhaltige Anwendung von PSM. Dabei werden drei Anforderungen berücksichtigt, nämlich der Schutz des Menschen, der Schutz der Umwelt und der Schutz der Kulturen. Mit der Umsetzung des Aktionsplans sollen die Risiken halbiert werden. Dieses Ziel ist nicht terminiert, es wird aber durch klar definierte Ziele bis 2027 (Referenzbasis 2012-2015) für die Reduktion sowohl der Anwendungen als auch der Einträge in die Umwelt (Emissionen) konkretisiert. Der Aktionsplan enthält zudem weitere Ziele für die verschiedenen Schutzbereiche, die sich, wo es sinnvoll ist, am Ziel einer Risikohalbierung orientieren. So soll etwa zum Schutz der Gewässer die Länge der Abschnitte des Schweizer Fliessgewässernetzes, wo die numerischen Anforderungen überschritten werden, bis 2027 halbiert werden. Ausserdem soll das Risikopotenzial für aquatische Lebewesen, berechnet mit einem geeigneten Risikoindikator, halbiert werden; auch die Belastung des als Trinkwasser genutzten Grundwassers mit als nicht relevant eingestuften PSM-Metaboliten soll deutlich reduziert werden.
Damit die Ziele des Aktionsplans PSM erreicht werden können, wurden insgesamt 51 Massnahmen definiert. Die folgenden dieser Massnahmen zur Reduktion der Risiken wurden im Zusammenhang mit der Bewilligung und der Anwendung von PSM (in der PSMV) bereits verbindlich oder als Anreizprogramm (in der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft [DZV]24) eingeführt:
Im Rahmen der Zulassung wurden zusätzliche Anwendungsvorschriften zur
Reduktion der Abschwemmung in Oberflächengewässer eingeführt. Die betroffenen PSM werden überprüft, falls erforderlich werden strengere Anwendungsvorschriften verfügt.
Die Ausrüstung der Pflanzenschutzgeräte mit einer automatischen Innenreini-
gung und der Bau von Waschplätzen werden finanziell unterstützt, um die Einträge in Gewässer aus Punktquellen (z. B. Waschplätze) zu reduzieren.
Neue Kontrollpunkte zum Gewässerschutz wurden erarbeitet (z. B. Waschplatz,
PSM-Lagerung) und sollen gemäss Empfehlung der Konferenz der Vorsteherinnen und Vorsteher der Umweltämter (KVU) von den Kantonen z. B. im Rahmen der ÖLN-Kontrollen umgesetzt werden.
In den pflanzenschutzintensiven Kulturen Obst, Reben und Zuckerrüben wur-
den als Anreiz zur Reduktion von PSM neue Beiträge eingeführt.
Neue Beiträge zum (Teil-)Verzicht auf Herbizide auf offenen Ackerflächen
wurden eingeführt.
Regionale Projekte zur Reduktion der Risiken von PSM wurden gestartet.
Agroscope hat einen Forschungsschwerpunkt auf die Entwicklung eines nach-
haltigen Pflanzenschutzes gesetzt.
23 Der Aktionsplan PSM ist auf der Homepage des BLW zu finden, abrufbar unter www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Aktionsplan Pflanzenschutzmittel.
24 SR 910.13