Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten

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2.2.2 Agrarpolitik ab 2022

Am 1. November 2017 legte der Bundesrat mit der Verabschiedung der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik sein Konzept für die Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor. Teil der Vorlage ist auch ein Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative, welches zentrale Anliegen sowohl der Trinkwasser- als auch der Pestizidverbotsinitiative aufnimmt.

Mit der AP22+ sind zur Reduktion der Risiken von PSM folgende Massnahmen vorgesehen:

 Erweiterung der Anforderungen im Rahmen des ÖLN als Voraussetzung für

Direktzahlungen:

o Die Belastung der Oberflächengewässer und naturnaher Lebensräume ist zu verringern. Dazu sollen beim Befüllen, Spülen und bei der Reinigung der Spritzgeräte Einträge in die Gewässer verhindert werden. Erreicht werden soll dies mit Innenreinigungssystemen für die effiziente Reinigung auf dem Feld und mit der Sammlung und Aufbereitung des anfallenden Waschwassers auf dem Betrieb. Vorausgesetzt wird zudem die gemäss Gewässerschutzanforderung korrekte Entwässerung von Plätzen, auf denen Spritzgeräte befüllt oder gereinigt werden oder auf denen Hof- und Recyclingdünger anfallen oder umgeschlagen werden.

Zudem soll die Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung von PSM gefordert werden. In den «Weisungen des BLW betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» sind alle entsprechenden Massnahmen ausgewiesen. Die Betriebe sollen verpflichtet werden, aus diesen geeignete Massnahmen zu wählen, damit die unerwünschten Emissionen von PSM um mindestens 75 Prozent reduziert werden können.

o PSM mit einem unannehmbaren Umweltrisiko werden im Rahmen der Überprüfung der Bewilligung aus dem Markt zurückgezogen. Zum Schutz der Umwelt sollen die verbleibenden bewilligten Produkte abgestuft nach Risiken in ihrer Anwendung weiter eingeschränkt werden. So sollen Produkte mit einem höheren durch solche mit einem tieferen Risiko ersetzt werden, sofern solche zur Verfügung stehen.

o Verstösse gegen bestimmte Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung werden direkt mit Kürzungen der Direktzahlungen (Landwirtschaftsgesetz) sanktioniert.

o Um die Wirksamkeit der Kontrollen beim PSM-Einsatz zu erhöhen, wird ein risikobasiertes Kontrollsystem mit Laboranalysen von Pflanzenproben eingeführt.

 Ergänzend dazu wird in allen Kulturen mit Produktionssystembeiträgen die

Produktion ohne oder mit reduziertem PSM-Einsatz gefördert.

 Die Vorgaben des ÖLN im Bereich Pflanzenschutz sollen regional gezielt

verschärft werden, wenn die umweltrechtlichen Anforderungen aufgrund von Einträgen aus der Landwirtschaft nicht erreicht werden. Zudem soll mit Beiträgen für eine standortangepasste Landwirtschaft die Förderung von regionsspezifischen Massnahmen zur Verbesserung des Ressourcenschutzes ermöglicht werden.