Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten
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PSM beeinträchtigt. Betroffen sind vor allem die Grundwasservorkommen im intensiv landwirtschaftlich genutzten und dicht besiedelten Mittelland.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat der Bundesrat in jüngster Zeit verschiedene Massnahmen eingeleitet und teilweise bereits umgesetzt. Die Kommission anerkennt und begrüsst diese Massnahmen, die derzeit insbesondere den Aktionsplan PSM und das im Rahmen der AP22+ geplante Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative umfassen, ausdrücklich. Sie stellt jedoch auch fest, dass es der Politik in der Vergangenheit nicht gelungen ist, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass die Herausforderungen im Bereich Gewässerschutz von politischer Seite ernstgenommen und mit der nötigen Sorgfalt angegangen werden. In der Tat konnten etwa die «Umweltziele Landwirtschaft», die das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Landwirtschaft 2008 auf der Grundlage des geltenden Rechts hergeleitet und gemeinsam veröffentlicht hatten, bisher nicht erreicht werden, obwohl auch heute schon umweltrechtliche Anforderungen gelten und die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe an einen ÖLN gebunden ist.
Umweltthemen sind in der Öffentlichkeit stark präsent und die Sensibilität in der Schweizer Bevölkerung gegenüber Umweltbelastungen durch Pestizideinsatz ist gestiegen. Breite Bevölkerungskreise sind gegenüber der Anwendung von Pestiziden und deren potentiellen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie gegenüber den Rückständen in Lebensmitteln kritisch eingestellt. Die Kommission möchte mit ihrer Vorlage ein deutliches Signal dafür senden, dass die Politik verbindliche Wege zur Lösung der Probleme vorgeben will.
Der Vorentwurf der Kommission knüpft inhaltlich an den Aktionsplan PSM des Bundesrates und den dort vorgesehenen Fahrplan zur Risikoreduktion beim Pestizideinsatz an. Entsprechend seiner Konzeption haben die im Aktionsplan anvisierten Reduktionsziele keinen bindenden Charakter, weshalb die Kommission nun einen Absenkpfad auf Gesetzesstufe verankern will. Dieser soll quantifizierte Ziele für die Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pestiziden enthalten und so die Verbindlichkeit der Vorgaben deutlich erhöhen. Die Mehrheit folgt dabei genau dem Aktionsplan und verlangt eine 50-prozentige Reduktion der Risiken bis 2027, während eine Minderheit zusätzlich ein Reduktionsziel definieren möchte, das über den Aktionsplan hinausgeht. Der vorgegebene Absenkpfad soll ausdrücklich nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für sämtliche Anwendungsbereiche gelten, also auch für den Pestizideinsatz der öffentlichen Hand und Privater.
Damit die Zielerreichung gemessen werden kann, verlangt die Kommission ein Monitoring des Pestizideinsatzes und die Entwicklung eines oder mehrerer Risikoindikatoren. Diese Indikatoren sollen möglichst auf alle Risikobereiche gelegt werden können: die Anwenderinnen und Anwender, die Konsumentinnen und Konsumenten, die terrestrischen und aquatischen Nichtzielorganismen, das Grundwasser, das Trinkwasser, Boden und Luft. Nach Meinung der Mehrheit soll der Bundesrat definieren, nach welcher Methode berechnet wird, ob die Reduktionsziele erreicht werden. Eine Minderheit möchte auf Gesetzesstufe festhalten, dass der Bundesrat dazu einen Indikator festlegen muss, der der Toxizität und dem Einsatz der verschiedenen PSM Rechnung trägt. Weiter verlangt die Kommission, dass der Bund ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von PSM und BP betreibt,