Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
über keine Informationen zu den Verkaufszahlen von BP in der Schweiz. Dementsprechend können für BP derzeit keine konkreten Zielwerte festgelegt werden, da die notwendigen Datengrundlagen noch fehlen. Daher gilt es erst abzuklären, in welchen Bereichen relevante Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch deren Anwendung vorliegen. Mit der hier vorgeschlagenen Neuregelung erhält der Bundesrat die Kompetenz, die notwendige Datengrundlage zu schaffen, weitere Risikoreduktionsziele im Anwendungsbereich der BP festzulegen und geeignete Instrumente zur Berechnung und Prüfung der Zielwerte zu entwickeln.
Für PSM ist die Datenlage wesentlich besser. Für diesen Bereich soll deshalb festgelegt werden, dass die Risiken des PSM-Einsatzes für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden müssen, wobei die Referenzjahre – 2012-2015 – die gleichen sind wie im Aktionsplan PSM. Der Bundesrat legt fest, nach welcher Methode die Erreichung dieser Zielwerte berechnet wird bzw. mit welchen Indikatoren die Zielerreichung überprüft wird und mit welchen Instrumenten die dafür notwendigen Daten erhoben werden. Er erhält zudem die Kompetenz, bei Bedarf für weitere Bereiche wie z. B. für Anwenderinnen und Anwender, Konsumentinnen und Konsumenten oder für die Umweltkompartimente Boden und Luft konkrete Reduktionsziele festzulegen.
Mit dem Vorentwurf werden die Branchen in die Pflicht genommen: Die jeweiligen Branchenorganisationen legen selbst fest, welche Massnahmen sie umsetzen, um das Ziel zu erreichen. Weiter sollen sie die vereinbarten Massnahmen auch selber publizieren und ihre Einhaltung kontrollieren. Der Bundesrat kann die Branchenorganisationen bestimmen. Die Branchen werden vom Bund subsidiär unterstützt. Werden die gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht erreicht, ergreift der Bundesrat korrigierende Massnahmen.
Geplante Konkretisierungen
Um die Erreichung der Reduktionsziele berechnen zu können, müssen Risikoindikatoren entwickelt werden. Diese wiederum müssen sich auf Monitorings stützen, die mindestens seit 2012 bestehen, damit ein Ausgangswert (Mittelwert 2012-2015) ermittelt werden kann. Die Monitorings sollen schweizweit möglichst alle zugelassenen PSM und BP sowie alle Anwendungsbereiche (öffentliche Hand, Landwirtschaft, Privatanwendung) umfassen und jährlich durchgeführt werden.
Die Risiken, die durch den Einsatz von PSM und BP für Mensch, Tier und Umwelt entstehen, werden vereinfacht ausgedrückt durch drei Faktoren bestimmt: Menge x Toxizität x Exposition.
Die Menge zeigt, wie viel von einem Wirkstoff ausgebracht wird; sie kann für PSM anhand der schweizweiten Verkaufszahlen abgebildet werden. Die Menge und somit das Risiko kann insbesondere durch den Einsatz alternativer Schutzmethoden wie z. B. die mechanische Unkrautbekämpfung reduziert werden.
Die Toxizität zeigt das Potenzial eines Wirkstoffs, eine negative Wirkung beim Menschen oder anderen Lebewesen zu verursachen. Die Toxizität und somit das Risiko kann über die Auswahl der Produkte beeinflusst werden. Toxischere Produkte können durch weniger toxische ersetzt werden.