Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten
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5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Für die Entwicklung eines Indikators und die Erfassung der Datengrundlagen, die fachliche Betreuung der Datenerfassung und die Datenpflege sowie die periodische Berechnung des Indikators zur Überprüfung der Zielerreichung sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich.
Die Fachbewilligungs-Datenbank für berufliche oder gewerbliche Anwenderinnen und Anwender soll ausgebaut werden, sodass die PSM-Käufe registriert und mit den unterschiedlichen Anwendungsbereichen verknüpft werden können. Für diesen Ausbau sowie den Aufbau eines neuen Informationssystems zur Erfassung der Anwendungen von PSM und BP, den mit der Datenerhebung verbundenen administrativen Aufwand, den Unterhalt des Systems sowie die Schulung und Begleitung der Anwenderinnen und Anwender im Zusammenhang mit der Eingabe ihrer Daten in das Informationssystem sind zusätzliche finanzielle Mittel und personelle Ressourcen erforderlich. Deren Umfang hängt von der vorgeschlagenen Konkretisierung ab und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beziffert werden. Für den Bereich Landwirtschaft werden zum heutigen Zeitpunkt für die Entwicklung eines entsprechenden Informationssystems einmalig 1 Million Franken und für den Betrieb des Systems jährlich 500 000 Franken sowie zwei permanente Bundesstellen geschätzt.
Die Erfassung sämtlicher Anwendungen von PSM und BP nach Anwendungsmenge, -zeitpunkt und -ort bedeutet für die beruflichen und gewerblichen Anwenderinnen und Anwender einen zusätzlichen administrativen Aufwand.
Für die Branchenorganisationen erfordern die Entwicklung von Massnahmenplänen (soweit noch nicht vorhanden), die Koordination und Kontrolle der Umsetzung sowie die regelmässige Berichterstattung über die getroffenen Massnahmen und deren geschätzte Wirkung einen hohen administrativen, personellen und finanziellen Aufwand.
Koordination und Begleitung der Aktivitäten der Branchenorganisationen (u. a. Prüfung der Massnahmenpläne und der Berichterstattung, Auswertung der Wirkung der getroffenen Massnahmen) sind mit weiteren hohen administrativen, personellen und finanziellen Aufwänden für die zuständigen Bundesstellen verbunden.
Für einen allfälligen Ausbau bestehender Monitorings (s. Ziff. 2.2.3) oder den Aufbau zusätzlicher Bereiche (z. B. Anwenderinnen und Anwender) sind weitere finanzielle und personelle Mittel erforderlich.
5.2 Vollzugstauglichkeit
Gemäss den Erwägungen der Kommission (s. Ziff. 2.3) definieren und publizieren die Branchen die Massnahmen, die sie ergreifen, um die Zielwerte erreichen zu können, in erster Linie selber. Damit dies so umgesetzt werden kann, müssen die Branchen definiert werden. Der Begriff Branche ist ein Sammelbegriff für Organisationen und Unternehmen. Die unter Ziffer 3 aufgeführte Liste ist nicht abschliessend und dient der Veranschaulichung. Bei der Festlegung, wie eine Branche erfasst