Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten

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PSM und BP können auch durch private Personen angewendet werden, allerdings ist die Produktauswahl eingeschränkt. Im Rahmen des Aktionsplans PSM22 wird die Produktauswahl von PSM für private Anwender mit strengeren Zulassungskriterien zusätzlich eingeschränkt. Ein totales Anwendungsverbot aller PSM ist nicht vorgesehen. Dies wäre nicht verhältnismässig und in Anbetracht der für andere Chemikalien schon heute weniger strengen Anforderungen kaum zu rechtfertigen.

2.2 Agrarpolitik des Bundes

Um das Risiko für die menschliche Gesundheit sowie für die Umwelt möglichst gering zu halten, hat der Bund bereits bisher entsprechende Rahmenbedingungen definiert und verschiedene Massnahmen ergriffen. PSM und BP müssen beispielsweise ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Dabei werden die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sorgfältig nach internationalen Standards bewertet und Vorschriften für eine sichere Anwendung festgelegt.

Im Rahmen der Direktzahlungen werden zusätzliche Bedingungen für die Anwendung von PSM gestellt. So müssen Landwirtinnen und Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe b LwG erfüllen. Dieser ist nach den Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes aufgebaut mit dem Ziel, nur so viel PSM wie nötig auszubringen. Er beinhaltet z. B. konkrete Anforderungen zur ausgewogenen Düngung, zur Fruchtfolge und zur Anwendung nützlingsschonender PSM (Art. 70a Abs. 2. LwG). 98 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden heute nach den Anforderungen des ÖLN bewirtschaftet, insbesondere im Rebbau gibt es jedoch kleine Parzellen, die nicht nach diesen Vorgaben bewirtschaftet werden.

Im Rahmen der Direktzahlungen fördert der Bund ausserdem Alternativen zum Einsatz von PSM sowie präventive Massnahmen, damit deren Einsatz gemindert oder damit ganz darauf verzichtet wird. So wird etwa der Anbau von Getreide, Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen und Ackerbohnen ohne Insektizid- und Fungizid-Behandlungen gefördert. Über 50 Prozent des Getreides werden in der Schweiz nach diesem Programm produziert. Schliesslich wird auch der biologische Landbau gefördert, in dem der Einsatz von Herbiziden nicht erlaubt ist und nur für den biologischen Landbau bewilligte Fungizide und Insektizide eingesetzt werden dürfen. Gut 15 Prozent der Landwirtschaftsfläche werden gemäss den Regeln des biologischen Landbaus bewirtschaftet, die Mehrheit davon in Produktionszweigen mit ohnehin geringem Einsatz von PSM (insbesondere Nutztierhaltung).

22 Aktionsplan PSM: Strengere Kriterien für die Zulassung von PSM für die nichtberufliche Verwendung, Massnahme 6.2.2.4.