Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Im dritten Quartal 2019 nahm die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) die Beratung der beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative) bzw. «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (Pestizidverbotsinitiative) auf und befasste sich dabei unter anderem eingehend mit den Risiken beim Einsatz von Pestiziden1.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Kommission an ihrer Sitzung vom 30. August 2019 mit 11 zu 2 Stimmen die parlamentarische Initiative 19.475, Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren. Sie verlangt damit die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads mit Zielwerten für das Risiko beim Einsatz von Pestiziden. Nach Möglichkeit will sie die Behandlung ihrer Vorlage mit der Beratung der Agrarpolitik 2022+ (AP22+) zusammenlegen.

Die WAK des Nationalrates stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission an ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2019 oppositionslos zu.

An ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2019 definierte die WAK-S daraufhin die Eckwerte der Vorlage und beschloss mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Sekretariat und die Verwaltung auf dieser Grundlage mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorentwurfs und eines erläuternden Berichts zu beauftragen.

Am 21. Januar 2020 prüfte die WAK-S den Vorentwurf und nahm ihn in der Gesamtabstimmung einstimmig an, wobei zu Artikel 6b des Landwirtschaftsgesetzes mehrere Minderheitsanträge vorliegen, die den Vorentwurf weiter präzisieren möchten.

2 Ausgangslage

2.1 Geltendes Recht

Mehrere Gesetze auf Bundesebene regeln direkt und indirekt den Bereich der Pestizide bzw. bilden die Grundlage für weitere, daraus abgeleitete Rechtserlasse:

 Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG)2

 Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG )3  Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)4

 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG)5

1Der Begriff «Pestizid» umfasst sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozidprodukte.

2 SR 813.1

3 SR 910.1

4 SR 817.0