Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten

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Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage zur AP22+ wurde auch die Möglichkeit geprüft, den Einsatz von PSM mittels Lenkungsabgaben weiter zu regulieren. Dabei wurden deren Vor- und Nachteile wie z. B. verursachergerechte Besteuerung und Schaffung, Unterhalt und Wirkung eines neuen administrativen Einnahmesystems gegeneinander abgewogen. Da sich aus heutiger Sicht andere Instrumente gleich gut oder besser eignen, soll die Entwicklung einer solchen Lenkungsabgabe derzeit nicht weiterverfolgt werden. Im Rahmen des ÖLN wird die Verwendung von Produkten, von denen ein erhöhtes Risiko für die Umwelt ausgeht, eingeschränkt, womit das gleiche Ziel erreicht wird wie mit einer Lenkungsabgabe, nämlich die Verringerung des Einsatzes dieser Produkte. Die ÖLN-Lösung hat dabei den Vorteil, dass die Wirkung erreicht wird, ohne dass ein neues administratives Einnahmesystem geschaffen und unterhalten werden muss.

Vom 14. November 2018 bis zum 6. März 2019 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zur AP22+ durch. Im August 2019 kündigte er an, das Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative weiter ergänzen zu wollen25. Unter anderem sollte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) prüfen, ob eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden solle, die den Bund verpflichtet, bei der wiederholten und in grossen Teilen der Schweiz festgestellten Überschreitung von PSM-Grenzwerten in Oberflächengewässern Massnahmen zur Verminderung der Einträge zu ergreifen. Das UVEK kam in Zusammenarbeit mit den betroffenen Departementen sowie den Kantonen zum Schluss, dass zwar Optimierungen notwendig sind, es dazu jedoch keine Anpassungen auf Gesetzesstufe braucht. Die entsprechenden Prozessverbesserungen werden geprüft und auf Verordnungsstufe umgesetzt.

Die im Rahmen der AP22+ vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten.

2.2.3 Monitoring

Um zu prüfen, ob die Anforderungen der Lebensmittel- und Umweltgesetzgebung eingehalten sind, und um sicherzustellen, dass Mensch und Umwelt keinen unannehmbaren Risiken durch Pestizide (Wirkstoffe in PSM und BP) ausgesetzt sind, werden in verschiedenen Bereichen Monitorings von Pestizidrückständen durchgeführt und teilweise im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans für PSM auf- und ausgebaut. In der folgenden Tabelle sind die Monitorings aufgeführt:

Bereich Monitoring

Oberflächengewässer Die EAWAG hat 2012, 2015 und 2017 im Auftrag des (aquatische Nicht- BAFU an jeweils 5 Fliessgewässern Messungen der Pestizielorganismen) zidbelastung durchgeführt. 2012 wurden kleine und mitt-

25 Vgl. dazu Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2019: «Bundesrat legt weiteres Vorgehen bei der AP22+ fest» abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung.