Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten
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[VBP]12). Die Anwendungsvorschriften von zugelassenen PSM entsprechen dem jeweiligen Wissensstand und den daraus abgeleiteten Anforderungen zum Zeitpunkt der Zulassung.
Basierend auf den Fortschritten der Wissenschaft wurden die Anforderungen an eine Bewilligung für PSM in den letzten Jahren verschärft. Um zu gewährleisten, dass bereits zugelassene Produkte weiterhin den aktuellen Anforderungen entsprechen, wurde 2010 das Verfahren zur Überprüfung der Bewilligungen eingeführt. Seither wurden über 800 Produkte mit fast 100 Wirkstoffen überprüft. Zeigt die Überprüfung, dass die Risiken zu hoch sind, werden die Anwendungsvorschriften verschärft oder die Bewilligung widerrufen. Zudem werden Wirkstoffe, welche in der EU zurückgezogen werden, auch in der Schweiz zurückgezogen. Bis heute sind 160 Wirkstoffe davon betroffen.
Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel des Bundes hat 2017 beschlossen, das Zulassungsverfahren von PSM evaluieren zu lassen13. Der Evaluationsbericht hält fest, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichen und die Prozesse grundsätzlich ressourcenoptimiert aufgebaut sind. Die Prozesse für die Zulassung von PSM entsprechen den Anforderungen des geltenden Rechts, welches ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleisten und die landwirtschaftliche Produktion verbessern soll. In den Zulassungsprozess sind qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende involviert. Allerdings besteht dem Bericht zufolge in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotential. So sollten die strategische Führung gestärkt und die Transparenz sowie die Kommunikation verbessert werden. Zudem wird eine Überprüfung der Organisation und der Zuordnung der Aufgaben und Ressourcen der involvierten Bundesstellen empfohlen.
Eine vom Steuerungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe wird nun die Resultate vertieft prüfen und bis im Frühling 2020 ein Konzept zur Optimierung des Zulassungsverfahrens ausarbeiten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat zudem Anfang Oktober 2019 von der WAK-N den Auftrag erhalten, bis im März 2020 einen Bericht zur Optimierung des Schweizer Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel vorzulegen. Diese beiden Aufträge werden koordiniert umgesetzt.
Das 2005 in Kraft getretene Schweizer Biozidprodukterecht befindet sich noch in einem Übergangsregime und hat seine Wirksamkeit daher noch nicht in vollem Umfang entfaltet. Gestützt auf das Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement [MRA], SR 0.946.526.81) ist die Schweiz vollständig in den harmonisierten Zulassungsprozess der EU für BP integriert. Das im Jahr 2012 vollumfänglich revidierte EU-Biozidrecht beruht auf einem Vorsorgeprinzip und soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleisten. Die Umsetzung dieser Regelungen wird dazu führen, dass nach Ablauf des Übergangs-
12 SR 813.12
13 Vgl. dazu «Bericht zur Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln», abrufbar unter Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. und Wegleitungen > Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln.