Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten
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Die Exposition ist das Ausmass, in dem Lebewesen oder Umweltkompartimente wie Oberflächengewässer mit dem jeweiligen Wirkstoff in Kontakt kommen. Die Exposition und somit das Risiko kann über die Art und Weise der Anwendung beeinflusst werden. So können als Ergebnis der Überprüfung bereits zugelassener Wirkstoffe z. B. zusätzliche Anwendungsvorschriften verfügt werden, um die Exposition für bestimmte Bereiche zu senken (z. B. Abstand zu Oberflächengewässern oder Biotopen).
Die Indikatoren sollen die Risiken der Anwendung von PSM für bestimmte Umweltkompartimente oder Bereiche erfassen, z. B. für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume oder das Grundwasser. Sie sollen ausserdem die Entwicklung der Risiken durch die Veränderung der eingesetzten Menge, die Wahl von weniger toxischen Wirkstoffen oder nichtchemischen Alternativen sowie die Umsetzung von weiteren risikoreduzierenden Massnahmen (z. B. Anwendungsauflagen) abbilden können. Mit dem «pesticide load indicator»49 setzt Dänemark seit 2010 einen Indikator ein, der auf der eingesetzten Menge von PSM und deren Toxizität basiert. Die Exposition wird dort nicht berücksichtigt.
Ein Indikator für Schweizer Verhältnisse muss umfassender sein und auch die Exposition berücksichtigen, um so Massnahmen wie diejenigen des Aktionsplans PSM (s. Ziff. 2.2.1) und der AP 22+ (s. Ziff. 2.2.2) zur Reduktion der Einträge in die Umwelt mitabzubilden. Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Daten lässt sich auf Basis der jährlich erhobenen und schweizweit verfügbaren Verkaufszahlen für PSM, der Toxizität der Wirkstoffe und der Massnahmen zur Reduktion der Exposition ein Indikator entwickeln, der das potenzielle Risiko von PSM abbildet. Die Verkaufszahlen für PSM werden seit 2008 bei den Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen erfasst; sie erlauben, einen Ausgangswert für die Jahre 2012-2015 zu definieren. Auf diese Weise lässt sich das gesamte Risikoreduktionspotential für die Schweiz aufzeigen und dementsprechend die Erreichung des Reduktionsziels ausweisen. Für Biozidprodukte sollen die in Verkehr gebrachten Mengen ebenfalls erhoben werden.
Die heute bei den Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen erfassten PSM-Verkaufszahlen enthalten keine Informationen über den Einsatz in den verschiedenen Anwendungsbereichen sowie den Zeitpunkt und den Ort der Anwendungen. Eine solche Datenbasis muss erst noch geschaffen werden. Sie ist Voraussetzung dafür, dass der Bundesrat seine Massnahmen bereichsspezifisch ausrichten und bei Bedarf risikobasiert korrigierend eingreifen kann, falls die gesetzlich vorgegebenen Risikoreduktionsziele nicht erreicht werden sollten.
Bis 2025 wird für die Einführung der obligatorischen Weiterbildung im Rahmen der Fachbewilligung eine Datenbank entwickelt. Jede berufliche oder gewerbliche Anwenderin bzw. jeder Anwender wird mit der Fachbewilligung erfasst. Die Verkaufsstellen werden Zugriff auf diese Datenbank haben, damit sie kontrollieren können, ob der Käufer oder die Käuferin eine gültige Fachbewilligung hat. Mit dieser Datenbank sollen die Verkäufe an den Endverkaufsstellen (z. B. Landi) er-
49 Vgl. dazu Land Use Policy (2018) Volume 70, SS. 384-393, «Pesticide Load—A new Danish pesticide risk indicator with multiple applications», abrufbar unter www.sciencedirect.com.