Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten
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2.3 Handlungsbedarf und Ziele: Erwägungen der Kommission
Aktuell haben zwei in der Kommission hängige Volksinitiativen den Einsatz von Pestiziden zum Gegenstand: Die am 18. Januar 2018 eingereichte Initiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»45 sowie die am 25. Mai 2018 eingereichte Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»46. Zwar beziehen sich die beiden Volksinitiativen auf unterschiedliche Artikel der Bundesverfassung (Art. 74 bzw. Art. 104 BV), beide verlangen aber neue Vorgaben für den Pestizideinsatz. Während die Pestizidverbotsinitiative ein allgemeines Verbot für synthetische Pestizide fordert, verlangt die Trinkwasserinitiative eine generell pestizidfreie Produktion für Betriebe im Direktzahlungssystem. Diese Volksinitiativen bildeten den Ausgangspunkt der Diskussion in der Kommission.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die beiden Volksinitiativen wichtige umwelt- und landwirtschaftspolitische Themen adressieren, die von politischer Seite einer verbindlichen Antwort bedürfen. Gleich wie die Initianten möchte auch die Kommission die dem Pestizideinsatz geschuldeten Umweltbelastungen reduzieren. Weder einen ausschliesslichen Fokus auf die Landwirtschaftspraxis noch ein generelles Verbot synthetischer oder nichtsynthetischer Pestizide hält sie indes für zielführend. Sie weist darauf hin, dass die Verwendung von PSM in der Landwirtschaft primär dem Schutz der Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sowie vor der Konkurrenz durch Unkräuter dient. PSM leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Erträge und zur Qualität der Erntegüter. Allerdings können die darin enthaltenen biologisch wirksamen Stoffe unerwünschte Auswirkungen auf Mensch und Nichtzielorganismen ausüben. Dessen ist sich die Kommission bewusst. Sie nimmt denn auch besorgt zur Kenntnis, dass Analysen der Wasserqualität in kleinen und mittleren Fliessgewässern oft Überschreitungen ökotoxikologischer Grenzwerte nachweisen, die auf die Anwendung von PSM vor allem in der Landwirtschaft zurückzuführen sind. Diese Überschreitungen können negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und damit auf die Biodiversität haben47. Gemäss dem im August 2019 publizierten Bericht der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA48 wird auch die Grundwasserqualität insbesondere durch Nitrat und Abbauprodukte von
45 Die Trinkwasserinitiative verlangt, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, ohne prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auskommen und deren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Zudem fordert sie die Erhaltung der Biodiversität als Teil des ÖLN.
46 Die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» verlangt, dass der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landwirtschaftspflege verboten wird. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, soll verboten werden.
47 Vgl. dazu BAFU (Hrsg.) 2008: Ökologie und Pflanzenschutz. Grundlagen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Chemikalien > Publikationen und Studien > Ökologie und Pflanzenschutz.
48 BAFU (Hrsg.) 2019: Zustand und Entwicklung Grundwasser Schweiz. Ergebnisse der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, Stand 2016 Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Zustand Nr. 1901: 138 S.