Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 30 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht

Bereich Monitoring

Wirkstoffe. Für nicht relevante Metaboliten gibt es keine rechtlichen Anforderungen.

Die gesetzlichen Qualitätsanforderungen an das als Trinkwasser genutzte Grundwasser werden bezüglich Wirkstoffen und relevanten Metaboliten in den allermeisten Fällen eingehalten (Ausnahme Chlorothalonil32). Einige nicht relevante Metaboliten werden verbreitet in erhöhten Konzentrationen gefunden, deshalb soll die Belastung des als Trinkwasser genutzten Grundwassers mit Metaboliten reduziert werden33.

Boden PSM gelangen entweder direkt bei der Anwendung oder

bei einem nachfolgenden Regenereignis auf den Boden. Dort werden sie in unterschiedlichen Anteilen abgebaut, gebunden oder weitertransportiert. Die im Boden verbleibenden PSM liegen gelöst oder gebunden vor. Gebundene PSM-Rückstände sind heute messbar, wenn auch teilweise mit grösserem Aufwand. Insgesamt führt diese Ausgangslage dazu, dass heute die Rückstände von Pestiziden im Boden mit Ausnahme von Kupfer nicht systematisch gemessen werden. Ein Monitoring für PSM-Wirkstoffe im Boden ist im Rahmen des Aktionsplans PSM in Entwicklung34. Das Monitoring von PSM-Substanzen und deren Abbauprodukten soll im Rahmen der Nationalen Bodenbeobachtung NABO ab 2025 routinemässig etabliert sein.

Im Zulassungsprozess für PSM wie auch für BP wird aufgrund von Modellen beurteilt, welche Risiken eine PSM- oder BP-Anwendung für den Boden darstellt. Es fehlt ein Monitoring im Boden, um zu überprüfen, ob die Risikobeurteilung der Zulassung die Realität ausreichend deckt35. Im Fall von BP sind die Einträge in den Böden eher von untergeordneter Bedeutung.

Luft Die Belastung der Luft mit Pestiziden wird nicht systema-

tisch gemessen.

Im Rahmen der Zulassung von PSM wie auch von BP wird mittels chemischer Parameter beurteilt, ob ein Wirkstoff das Potenzial hat, in die Atmosphäre zu gelangen.

32 Bei der Überprüfung des Wirkstoffs Chlorothalonil hat sich gezeigt, dass einige seiner Metaboliten als relevant betrachtet werden müssen, womit für diese Metaboliten neu der Anforderungswert von 0,1 μg/l gilt. Damit erfüllt Chlorothalonil die Zulassungsanforderungen nicht mehr. Deshalb wurde die Bewilligung zurückgezogen.

33 Vgl. dazu Aktionsplan PSM, Massnahme 6.1.2.1.

34 Vgl. dazu Aktionsplan PSM, Massnahme 6.3.3.7.

35 Vgl. dazu Aktionsplan PSM, S. 57.