Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/58: Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche · 31 Seiten

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Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Grundstückabfrage aus heutiger Sicht nicht erkennbar bzw. diese Lösung nicht befriedigend.105

4.2.12.1 Absatz 1

Der Kanton GE bringt vor, der Grundsatz, wonach der Grundstücksuchdienst durch das EGBA betrieben wird, könne akzeptiert werden, ungeachtet der Tatsache, dass eine solche Zuweisung der Zuständigkeit den Rahmen der dem Bundesrat übertragenen Kompetenz zur Festlegung der Modalitäten der Umsetzung Artikel 949b und 949c ZGB im Grunde genommen übersteige.106

Die Tatsache, dass das EGBA den Grundstücksuchdienst betreiben soll, wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden teilweise abgelehnt.107 Es wird befürchtet, das Grundbuchamt verliere damit die Kontrolle über den Zugriff auf seine Daten.108

4.2.12.2 Absatz 2

Als Suchergebnisse des Grundstücksuchdienstes seien nicht nur die im Abfragezeitpunkt elektronisch verfügbaren Daten auszugeben; das Suchergebnis sei mit dem Hinweis auf die Grundbuchkreise zu ergänzen, die zum Abfragezeitpunkt elektronisch nicht verfügbar waren.109 Um die Vollständigkeit des Suchergebnisses besser einschätzen zu können, sei eine Übersicht über die tatsächlich antwortenden kantonalen Systeme eventuell sinnvoll.110

Vom Kanton SO wird darauf hingewiesen, dass ein System, das lediglich Hauptbuchdaten anzeigt, der Realität immer hinterher hinken wird.111 Der Kanton GE stellt aus diesem Grund den Nutzen des Dienstes in Frage.112

4.2.12.3 Absatz 3

Der HEV verlangt die Streichung dieser Bestimmung.113

4.2.12.4 Absatz 4

Es wird ausdrücklich begrüsst, dass ein Suchindex zur Verringerung des Aufwands eingeführt werden soll.114 Damit werde sichergestellt, dass die Grundbuchsysteme nur soweit als notwendig mit Suchanfragen belastet würden, womit die Belastbarkeit und Performance der einzelnen kantonalen Serverinfrastrukturen weiterhin stabil gehalten werden könne.115

Obschon als komplexere Variante empfunden, spreche die Entlastung des Netzwerks für die geplante Umsetzung.116 Die FDER verlangt das Vorlegen eines Sicherheitskonzepts auf der Grundlage von faktischen Tests.117

105 BL (S. 1), GE (S. 2), GR (S. 2).

106 GE (S. 2).

107 FR (S. 1), GR (S. 2).

108 FR (S. 1 f.), GE (S. 2), GR (S. 2), VD (S. 3), VS (S. 2).

109 SG (S. 1).

110 ZH (S. 3).

111 SO (S. 3).

112 GE (S. 4).

113 HEV (S. 7).

114 SO (S. 3).

115 LU (S. 1).

116 eGov (S. 1 f.).

117 FDER (S. 2).