Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/33: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung) · 26 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele der Revision
1.1.1 Übersicht
Das Betreibungswesen ist heute bereits stark digitalisiert. So hat insbesondere die Einführung von e-SchKG seit 2007 dazu geführt, dass die Kommunikation zwischen den betreibenden Gläubigern und den Betreibungsämtern heute in grossem Masse auf elektronischem Weg abgewickelt wird.1 Damit wurde der wichtigste Schritt im Hinblick auf die Digitalisierung des Betreibungswesens bereits vollzogen. Gleichwohl besteht weiteres Verbesserungspotenzial. Betroffen sind im Wesentlichen drei Bereiche:
1. Bei der Betreibungsregisterauskunft soll eine Überprüfung des bei der Einwohnerkontrolle gemeldeten Wohnortes durch das Betreibungsamt erfolgen, was erst angesichts der Digitalisierung der Daten und der Vernetzung der Behörden schnell und einfach möglich ist. Mit der Aufnahme der betreffenden Angaben kann die Aussagekraft der Betreibungsauskunft erheblich verbessert werden. Damit soll das Anliegen der Motion 16.3335 Candinas «Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen» umgesetzt werden.
2. Die elektronische Zustellung soll teilweise neu geregelt werden. Die Parteien sollen neu einen Anspruch auf elektronische Zustellung haben und in gewissen Fällen soll von Amtes wegen eine elektronische Zustellung erfolgen. Damit soll insbesondere die Verbreitung von elektronischen Verlustscheinen gefördert werden. Auch wenn die elektronische Zustellung namentlich von Verlustscheinen bereits heute möglich ist, werden in der Praxis meist noch Papierurkunden ausgestellt, was unnötige Kosten verursacht. Auf diese Weise werden die zwei Motionen 19.3694 Fiala «Elektronische Aufbewahrung der Verlustscheine» und 20.4035 Fiala «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Elektronische Übertragung der Verlustscheine» umgesetzt.
3. Die Verwertung von schuldnerischen Vermögensstücken soll zukünftig gestützt auf eine klare gesetzliche Grundlage auch über Online-Plattformen erfolgen können. Während das Zwangsvollstreckungsrecht derzeit primär die Versteigerung unter physisch Anwesenden vorsieht, hat sich im übrigen Geschäftsverkehr und gerade unter Privaten in den letzten Jahren die Möglichkeit von Online-Versteigerungen etabliert. Es erscheint sinnvoll, diese Möglichkeit auch für Verwertungen im Bereich des SchKG zu öffnen.
Schliesslich werden im Rahmen dieser Revision drei weitere Gesetzesanpassungen vorgeschlagen. So soll eine gesetzliche Grundlage für Vorgaben betreffend das Be-
1 Vgl. dazu die Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Betreibungswesen vom 9. Februar 2011, SR 281.112.19; weitere Informationen auf www.eschkg.ch.