Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/33: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung) · 26 Seiten

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Die Thematik der Betreibungsauskünfte und dabei insbesondere der Umstand, dass sich heute eine Person teilweise eine Betreibungsauskunft einholen kann, ohne im betreffenden Betreibungskreis Wohnsitz zu haben und so trotz Betreibung in der Vergangenheit eine leere Betreibungsauskunft erlangen kann, bildete in den letzten Jahren Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse:

– Am 28. September 2012 wurde das Postulat 12.3957 Candinas «Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben» eingereicht, das in der Folge vom Nationalrat überwiesen wurde. Der Bundesrat hat in Erfüllung dieses Postulats den Bericht «Schweizweite Betreibungsauskunft» vom 4. Juli 2018 erstellt. Darin hat er aufgezeigt, dass es zurzeit nicht möglich ist, die Betreibungsdaten schweizweit zu vernetzen und so einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug zu schaffen.

– Am 10. März 2016 wurde im Nationalrat die parlamentarische Initiative 16.405 Hess «Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister» eingereicht, welcher im Ständerat aber schliesslich keine Folge gegeben wurde.4

– Am 27. April 2016 wurde die Motion 16.3335 Candinas «Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen» eingereicht. Die Motion verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen dahingehend angepasst werden, dass Betreibungsämter vor der Ausstellung eines Betreibungsregisterauszugs zwingend eine Wohnsitzüberprüfung vornehmen müssen. Der Bundesrat hat mit Stellungnahme vom 29. Juni 2016 zunächst die Ablehnung der Motion beantragt. In der Fragestunde vom 3. Dezember 2018 in der Antwort auf die Frage 18.5640 Candinas «Betreibungsregisterauszüge. Wie wird nun der Missbrauch gestoppt?» hat er sich dann aber gestützt auf die in seinem Bericht «Schweizweite Betreibungsauskunft» vom 4. Juli 2018 gewonnen Erkenntnisse für die Annahme der Motion im Sinne einer Überprüfung des bei der Einwohnerkontrolle gemeldeten Wohnortes ausgesprochen.5 Der Nationalrat hat die Motion am 26. September 20176 und der Ständerat am 19. Juni 20197 angenommen. Die mit dem vorliegenden Vorentwurf vorgeschlagene Lösung wird diese Motion umsetzen.

– Am 27. September 2019 wurde die Motion 19.4338 Candinas «Einführung eines schweizweit vollständigen Betreibungsregisterauszuges» eingereicht. Die Motion verlangt, dass bei einem Wechsel des einwohnerrechtlichen Meldeorts die Betreibungsdaten vom alten auf den neuen Wohnort übertragen werden. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen, da sie zu einem erheblichen administrativen Zusatzaufwand bei den Betreibungsämtern und gleichwohl zu lückenhaften Ergebnissen führen würde, so dass im Ergebnis kein Mehrwert gegenüber der Umsetzung der oben erwähnten Motion 16.3335 zu erwarten ist, der den Aufwand rechtfertigen würde. Die Motion wurde vom Nationalrat am 30. September 2021 angenommen.

4 AB 2020 S 592.

5 AB 2018 N 1899.

6 AB 2017 N 1587.

7 AB 2019 S 548.