Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten

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Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht

B. Umsetzung der Motion 17.3520 Graf-Litscher «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» Vernehmlassungsteilnehmende Stellungnahmen

Anzahl Anteil (%) Einver- Nicht Total Einver- Nicht standen einver- standen einverstanden standen

7 Kantonale Behörde kann Personen, die im Durchschnitt einer Woche mehr als die Hälfte ihrer Ar-

beitszeit ein Fahrzeug führen, Fahrten zur Berufsausübung während eines Lernfahr- oder Führer-

ausweisentzuges erlauben.

1 Kantone 4 22 26 15.4 84.6 2 In der Bundesversammlung vertretene politische 3 0 3 100.0 0.0 Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 0 1 1 0.0 100.0 den, Städte und Berggebiete

4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0 5 Vom ASTRA anerkannte Prüflaboratorien und Sach- 0 0 0 . . verständige

6 Weitere interessierte Kreise 20 14 34 58.8 41.2

Total 30 37 67 44.8 55.2

8 Kantonale Behörde kann Fahrten zur Berufsausübung nur erlauben, wenn sie den Lernfahr- oder Führerausweis wegen Begehung einer leichten Widerhandlung entzieht und somit beispielsweise nie bei Ausweisentzügen wegen mittelschweren oder schweren Widerhandlungen wie Fahren mit ≥ 0,4 mg/l (0,8 Promille) oder unter Drogeneinfluss.

1 Kantone 18 8 26 69.2 30.8 2 In der Bundesversammlung vertretene politische 3 0 3 100.0 0.0 Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 1 0 1 100.0 0.0 den, Städte und Berggebiete

4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0 5 Vom ASTRA anerkannte Prüflaboratorien und Sach- 0 0 0 . . verständige

6 Weitere interessierte Kreise 19 14 33 57.6 42.4

Total 44 22 66 66.7 33.3 9 Kantonale Behörde kann Fahrten zur Berufsausübung nur erlauben, wenn der Lernfahr- oder Führer-

ausweis in den vorangegangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen war.

1 Kantone 18 8 26 69.2 30.8 2 In der Bundesversammlung vertretene politische 3 0 3 100.0 0.0 Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 1 0 1 100.0 0.0 den, Städte und Berggebiete

4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0 5 Vom ASTRA anerkannte Prüflaboratorien und Sach- 0 0 0 . . verständige

6 Weitere interessierte Kreise 24 14 38 63.2 36.8

Total 49 22 71 69.0 31.0