Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht
111.14 Kurze und fest definierte Fristen sollen verhindern, dass später freigespro- FMS, RoadCross
chene Personen wochenlang einem Fahrverbot unterliegen und verhindern,
dass Betroffene bezüglich Ergebnis im Ungewissen sind ohne sich ent-
sprechender Rechtsmittel bedienen zu können.
111.15 Optimierte Prozesse können zu einem beschleunigten Verfahren beitragen BE, AG
(durchgehend digitale Geschäftsabwicklung und Kommunikation, Ausweise
direkt an zuständige Entzugsbehörde und nicht an Strassenverkehrsamt
übermitteln).
111.16 Abnahmebestätigung soll wichtigste Informationen enthalten (z.B. gemes- BE
sener Wert bei Fahren in angetrunkenem Zustand).
111.17 Konsequenzen bei Nichteinhalten der Frist von drei Arbeitstagen sind nicht CentrePatronal
klar (z.B. ob Frist für Entzugsbehörde bei 10 Tagen bleibt oder entspre-
chend gekürzt wird).
111.22 Nichteinhaltung der Frist soll nicht zulasten der Verkehrssicherheit ausfal- RoadCross
len (z.B. wenn Lernfahr- oder Führerausweis ohne abgeschlossene Prü-
fung zurückgegeben wird).
Ablehnung (in Fragebogen „Nein“ angekreuzt)
LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, SH, AI, SG, ACVS, KKPKS
111.20 Frist von drei Arbeitstagen ist zu kurz (wesentliche Inhalte des Polizeirap- LU, SZ, NW, FR, SH,
ports liegen nach drei Arbeitstagen häufig noch nicht vor, je nach Einsatz- AI, SG, ACVS, KKPKS plan/Schichtarbeit der Mitarbeitenden ist Bearbeitung nicht möglich).
111.21 Fixe Festlegung einer Frist ist nicht zielführend, weil Prozess nicht immer OW, SH
gleich schnell ist (heutige Regelung "so schnell wie möglich" nach SVG Art.
54 Abs. 5 reicht aus).
111.22 Nichteinhaltung der Frist soll nicht zulasten der Verkehrssicherheit ausfal- ZG
len (z.B. wenn Lernfahr- oder Führerausweis ohne abgeschlossene Prü-
fung zurückgegeben wird).
111.23 Konsequenzen bei Nichteinhalten der Frist von drei Arbeitstagen sind nicht ZG
klar.
111.24 Abnahmebestätigung, die den Betroffenen auszuhändigen ist, soll eine SG
Kurzbegründung enthalten (Grund der polizeilichen Abnahme nach Art. 31
SKV).
111.25 Frist von drei Arbeitstagen ist eine zentrale Voraussetzung zur Umsetzung SZ
von Art. 30 Abs. 2 E-VZV (nur wenn Ausweis zusammen mit Rapport ohne
Verzug an Massnahmenbehörde weitergegeben wird, kann Behörde innert
10 Arbeitstagen einen Entscheid fällen).
Anmerkungen
111.30 Für die Verkehrssicherheit ist Frist wenig relevant, abschreckende Wirkung bfu, RoadCross
entsteht primär durch sofortigen Führerausweisentzug (konsequente Um-
setzung von Art. 31 SKV).
Anträge
111.40 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (ergänzen): ZH, UR, BL, AR, TI, asa
Deutsch (original):
2... In beiden Fällen sind die schriftliche Abnahmebestätigung, die eine
Kurzbegründung für die erfolgte Abnahme enthalten muss (alternativ: die in
kurzer Form die Gründe für die Abnahme darlegt), und der Polizeirapport
beizufügen. In begründeten Fällen kann der Polizeirapport ohne Verzug