Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten

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Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht

3 Allgemeine Einschätzung der Verordnungsvorlagen

Die folgenden quantitativen Rückmeldungen erlauben eine erste Einschätzung der Vernehmlassungsvorlage und sind nach Adressatenliste und nach thematischen Gruppen gegliedert. Bei den Rückmeldungen gilt es zu beachten, dass einem «Ja» oder «Nein» im quantitativen Teil oft ein «aber nur wenn…» im Bemerkungsfeld folgt. Teilweise haben Teilnehmende mit identischen Bemerkungen unterschiedlich ein «Ja» oder ein «Nein» angekreuzt.

Während die vorgeschlagenen Änderungen zur Umsetzung der Motion 174317 «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» (Fragen 1 bis 6) von den Parteien sowie den Verbänden und Organisationen aus Wirtschaft, Umwelt und Verkehr grossmehrheitlich unterstützt werden, stehen die Kantone sowie die Blaulicht- und Verkehrssicherheitsorganisationen den Änderungen eher kritisch gegenüber. Insbesondere die «Frist von 10 Arbeitstagen für die Entzugsanordnung» und die «Möglichkeit einer Neubeurteilung des Falles alle drei Monate» stossen bei den Kantonen auf breite Ablehnung.

Die Änderungen zur Umsetzung der Motion 17.3520 «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» (Fragen 7–9) werden insgesamt kritischer beurteilt. Zustimmung erfahren die Änderungen insbesondere von den politischen Parteien und Wirtschaftsdachverbänden. Die Mehrheit der Kantone, Blaulichtorganisationen und interessierten Kreise aus Verkehr und Verkehrssicherheit lehnen die Änderungen grundsätzlich ab. Eine breite Zustimmung erfahren die beiden Einschränkungen «nur leichte Widerhandlungen» und «maximal ein Führerausweisentzug in den letzten fünf Jahren», allerdings oft nur unter der Annahme, dass Berufsfahrten während des Führerausweisentzugs trotz ablehnender Haltung erlaubt werden.

3.1 Quantitative Beurteilung: Teilnehmende nach Adressatenliste

A. Umsetzung der Motion 17.4317 Caroni «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» Vernehmlassungsteilnehmende Stellungnahmen

Anzahl Anteil (%) Einver- Nicht Total Einver- Nicht standen einver- standen einverstanden standen

1 Polizei wird neu dazu verpflichtet, von ihr abgenommene Lernfahr- oder Führerausweise innert 3

Arbeitstagen an die Entzugsbehörde des Wohnsitzkantons der Ausweisinhaberin oder des Ausweis-

inhabers zu übermitteln.

1 Kantone 17 9 26 65.4 34.6 2 In der Bundesversammlung vertretene politische 3 0 3 100.0 0.0 Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 1 0 1 100.0 0.0 den, Städte und Berggebiete

4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0 5 Vom ASTRA anerkannte Prüflaboratorien und Sach- 0 0 0 . . verständige

6 Weitere interessierte Kreise 29 2 31 93.5 6.5

Total 53 11 64 82.8 17.2

2 Polizei wird neu dazu verpflichtet, von ihr abgenommene Fahrzeugausweise oder Kontrollschilder innert 3 Arbeitstagen der Entzugsbehörde des Standortkantons des Fahrzeuges zu übermitteln.

1 Kantone 18 8 26 69.2 30.8

2 In der Bundesversammlung vertretene politische 3 0 3 100.0 0.0 Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 1 0 1 100.0 0.0 den, Städte und Berggebiete

4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0

5 Vom ASTRA anerkannte Prüflaboratorien und Sach- 0 0 0 . . verständige

6 Weitere interessierte Kreise 28 3 31 90.3 9.7 Total 53 11 64 82.8 17.2