Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten

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Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht

Ablehnung (in Fragebogen „Nein“ angekreuzt)

UR, ZG, VD, VS, JU, Fussverkehr, BLWE, SSR, SBV (Blinde)

116.20 Bisherige Bestimmung hat sich als wirksames Mittel erwiesen und in der UR, ZG, Fussverkehr,

Praxis zu keinen Schwierigkeiten geführt (missbräuchliche Meldungen sind SBV (Blinde) selten).

116.21 Grundsätzlich soll für engsten Familienkreis und Nachbarschaft Schutzwür- VS, JU

digkeit und Notwendigkeit der Anonymität vermutet werden (Offenlegung nur

bei mutwilliger Denunziation im Rahmen der Akteneinsicht, Hinweisgeber

wird durch erstattete Strafanzeige bekannt).

116.22 Definition "schutzwürdiges Interesse" sowie Verfahren und Folgen für Betrof- VS, VD, JU

fene sind nicht klar.

116.23 Behörde soll für ihre Entscheide aufgrund falscher Angaben von Dritten nicht ZG, VD

haftbar sein (Zustand einer Person kann sich zwischen erster Anordnung

und Neubeurteilung verändern, Staat haftet nur wenn Beamtinnen oder

Beamte einer Vorinstanz missbräuchlich handeln).

116.24 Gewährleistung der Anonymität ist sehr wichtig und soll beibehalten werden. SSR

Anträge

116.40 Antrag Art. 30b Abs. 1 E-VZV (ersatzlos streichen oder anpassen) BE

Absatz streichen oder wortgetreue Umsetzung der Motion Caroni (Offenle-

gung der Identität bei mutwilliger Denunziation).

116.41 Antrag Art. 30b Abs. 1 E-VZV (anpassen): LU

„Ist eine meldende Person verwandt in auf- oder absteigender Linie wird ihr

auf ihren Wunsch hin Vertraulichkeit zugesichert. Ihre Identität darf auch im

Rahmen von Administrativverfahren nicht preisgegeben werden.“

116.42 Antrag Art. 30b Abs. 1 E-VZV (anpassen): FR

Deutsch:

1„… wenn er/sie dies beantragt und wenn er/sie das Vorliegen eines

schutzwürdigen Interesses begründen kann.“

Französisch (original):

1„… s’il le demande et s’il peut justifier l’existence d’un intérêt digne de

protection."

116.43 Antrag Art. 30b Abs. 3 E-VZV (ersatzlos streichen): LU, ZG, VD

Absatz streichen.