Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten

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Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht

• Fragebogen

• Adressatenliste

Der Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens ist auf der Webseite der Bundeskanzlei verfügbar: www.admin.ch -> Bundesrecht -> Vernehmlassungen -> Abgeschlossene Vernehmlassungen -> 2020 -> UVEK -> Vernehmlassung 2021/52 Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung -> Ergebnis.

2 Stellungnahmen

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

In der Vernehmlassung wurden insgesamt 99 Kantone, politische Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Kreise für eine Stellungnahme zur Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung eingeladen. Davon haben 51 fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht, u. a. sämtliche 26 Kantone und 3 Parteien. 48 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht. Zu den Adressaten ohne Stellungnahme zählen u. a. 8 der 11 politischen Parteien, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sowie die 11 eingeladenen vom ASTRA anerkannten Prüflaboratorien und Sachverständigen. Einige der Eingeladenen haben ihren Verzicht dem ASTRA angemeldet. Zusätzlich zu den 51 Stellungnahmen der angeschriebenen Adressaten sind weitere 25 Stellungnahmen von interessierten Kreisen eingegangen, die nicht ausdrücklich eingeladen wurden. Insgesamt sind in der Vernehmlassung somit 76 Stellungnahmen eingegangen (vgl. Liste der Teilnehmenden im Anhang).

Die Stellungnahmen wurden mit Hilfe eines Fragebogens und / oder in Form von Begleitschreiben eingereicht. Die Fragebogen bestehen jeweils aus einem quantitativen Teil (mit Änderung einverstanden oder nicht einverstanden) und einem qualitativen Teil (Bemerkungen, Änderungsanträge). Teilweise haben die Teilnehmenden ihre Anliegen nur im Begleitschreiben (ohne Fragebogen) und teilweise mehrfach eingebracht (z. B. als Bemerkung im Fragebogen und im Begleitschreiben).

2.2 Auswertung der Stellungnahmen

Von den insgesamt 76 eingegangenen Stellungnahmen haben je nach Frage zwischen 60 und 71 Teilnehmende den quantitativen Teil des Fragebogens ausgefüllt (vgl. Kapitel 3). In diesem konnten sie beurteilen, ob sie mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sind bzw. ob sie dazu keine Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Für die 6 Teilnehmenden (u.a. die 3 Parteien), die den Fragebogen nicht eingereicht haben, wurde anhand ihrer Anmerkungen in den Begleitschreiben der quantitative Teil im Fragebogen sinngemäss und soweit wie möglich ergänzt.

Nebst den quantitativen Angaben im Fragebogen konnten zu den einzelnen Fragen Bemerkungen und Änderungsanträge formuliert werden und allgemeine Anliegen zur Vernehmlassung angemerkt werden. Die Auswertung der insgesamt 576 eingegangenen Bemerkungen und Änderungsanträge erfolgte in einem mehrstufigen Prozess, wobei sämtliche Inputs zu insgesamt 156 «zentralen Aussagen» kondensiert wurden (vgl. Kapitel 4).

In den «zentralen Aussagen» werden inhaltlich gleichartige Stellungnahmen von verschiedenen Teilnehmenden sinngemäss wiedergegeben. Von Teilnehmenden mehrfach genannte und gleichbedeutende Anträge und Bemerkungen sind pro «zentrale Aussagen» nur einmal berücksichtigt. So entsteht eine verhältnismässige und transparente Übersicht der heterogenen Stellungnahmen. Eine gewisse Unschärfe bei der Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den «zentralen Aussagen» sowie der Zuordnung der jeweiligen Teilnehmenden zu den «zentralen Aussagen» ist dabei nicht vermeidbar. Der genaue Wortlaut der einzelnen Stellungnahmen kann den vollständigen Vernehmlassungsunterlagen entnommen werden. Diese