Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht
112.13 Rasche Sanktionen auf ein Fehlverhalten erhöhen deren Wirksamkeit und Fussverkehr, Road-
ein faires und transparentes Verfahren erhöht die Akzeptanz bei den Betrof- Cross, SBV (Blinde) fenen (Rechtssicherheit).
112.14 Frist von drei Arbeitstagen ist zentrale Voraussetzung zur Umsetzung von VS, NE
Art. 30 Abs. 2 E-VZV (nur wenn Ausweis zusammen mit Rapport ohne Ver-
zug an Entzugsbehörde weitergegeben wird, kann Behörde innert 10 Ar-
beitstagen einen Entscheid fällen).
112.15 Kurze und fest definierte Fristen sollen verhindern, dass später freigespro- FMS
chene Personen wochenlang einem Fahrverbot unterliegen und verhindern,
dass Betroffene bezüglich Ergebnis im Ungewissen sind ohne sich entspre-
chender Rechtsmittel bedienen zu können.
Ablehnung (in Fragebogen „Nein“ angekreuzt)
LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, SH, SG, ACVS, KKPKS, asa
112.20 Vorgeschlagene Frist von drei Arbeitstagen ist zu kurz (wesentliche Inhalte LU, SZ, OW, NW, ZG,
des Polizeirapports liegen nach drei Arbeitstagen häufig noch nicht vor, je FR, SH, SG, ACVS, nach Einsatzplan/Schichtarbeit der Mitarbeitenden ist Bearbeitung nicht KKPKS möglich).
Anmerkungen
112.30 Für die Verkehrssicherheit (gem. Art. 32 SKV) ist vor allem die sofortige bfu
Abnahme von Fahrzeugausweis und Kontrollschild relevant.
Anträge
112.40 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): BE, GR
2„…In beiden Fällen ist der Polizeirapport oder das Abnahmeformular mit
einer für die zuständige Behörde nachvollziehbaren Begründung beizufügen.
Ausstehende Polizeirapporte sind ohne Verzug (alternativ: so rasch als
möglich) nachzureichen.“
alternativ: „… ist die schriftliche Abnahmebestätigung, die zumindest eine
Kurzbegründung für die erfolgte Abnahme enthalten muss, beizufügen. Der
Polizeirapport ist so rasch als möglich einzureichen.“
112.41 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): NE
Deutsch:
2„… In beiden Fällen ist sind die schriftliche Abnahmebestätigung, die eine
Kurzbegründung für die erfolgte Abnahme enthalten muss, und der Polizei-
rapport beizufügen. In begründeten Fällen Ausstehende Polizeirapporte sind
ohne Verzug, in jedem Fall aber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt
der Analyseergebnisse, den Behörden nachzureichen.“
Französisch (original):
2„... L’attestation écrite de saisie, qui doit comporter une brève description
des faits, sera et le rapport de police seront joints dans les deux cas. Le
rapport de police pourra être fourni sans délai aux autorités mais dans tous
les cas dans les 3 jours ouvrés après réception des résultats d’analyse aux
autorités dans des cas motivés.“
112.42 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): AG, ACVS
2„… Abgenommene Fahrzeugausweise und Kontrollschilder sind der Ent-
zugsbehörde des Wohnsitzkantons innert fünf Arbeitstagen zu übermitteln.
In beiden Fällen ist sind die schriftliche Abnahmebestätigung und der Poli-
zeirapport beizufügen. In begründeten Fällen kann der Polizeirapport ohne
Verzug nachgereicht werden.“