Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/52: Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung · 33 Seiten

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Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) Ergebnisbericht

112.13 Rasche Sanktionen auf ein Fehlverhalten erhöhen deren Wirksamkeit und Fussverkehr, Road-

ein faires und transparentes Verfahren erhöht die Akzeptanz bei den Betrof- Cross, SBV (Blinde) fenen (Rechtssicherheit).

112.14 Frist von drei Arbeitstagen ist zentrale Voraussetzung zur Umsetzung von VS, NE

Art. 30 Abs. 2 E-VZV (nur wenn Ausweis zusammen mit Rapport ohne Ver-

zug an Entzugsbehörde weitergegeben wird, kann Behörde innert 10 Ar-

beitstagen einen Entscheid fällen).

112.15 Kurze und fest definierte Fristen sollen verhindern, dass später freigespro- FMS

chene Personen wochenlang einem Fahrverbot unterliegen und verhindern,

dass Betroffene bezüglich Ergebnis im Ungewissen sind ohne sich entspre-

chender Rechtsmittel bedienen zu können.

Ablehnung (in Fragebogen „Nein“ angekreuzt)

LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, SH, SG, ACVS, KKPKS, asa

112.20 Vorgeschlagene Frist von drei Arbeitstagen ist zu kurz (wesentliche Inhalte LU, SZ, OW, NW, ZG,

des Polizeirapports liegen nach drei Arbeitstagen häufig noch nicht vor, je FR, SH, SG, ACVS, nach Einsatzplan/Schichtarbeit der Mitarbeitenden ist Bearbeitung nicht KKPKS möglich).

Anmerkungen

112.30 Für die Verkehrssicherheit (gem. Art. 32 SKV) ist vor allem die sofortige bfu

Abnahme von Fahrzeugausweis und Kontrollschild relevant.

Anträge

112.40 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): BE, GR

2„…In beiden Fällen ist der Polizeirapport oder das Abnahmeformular mit

einer für die zuständige Behörde nachvollziehbaren Begründung beizufügen.

Ausstehende Polizeirapporte sind ohne Verzug (alternativ: so rasch als

möglich) nachzureichen.“

alternativ: „… ist die schriftliche Abnahmebestätigung, die zumindest eine

Kurzbegründung für die erfolgte Abnahme enthalten muss, beizufügen. Der

Polizeirapport ist so rasch als möglich einzureichen.“

112.41 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): NE

Deutsch:

2„… In beiden Fällen ist sind die schriftliche Abnahmebestätigung, die eine

Kurzbegründung für die erfolgte Abnahme enthalten muss, und der Polizei-

rapport beizufügen. In begründeten Fällen Ausstehende Polizeirapporte sind

ohne Verzug, in jedem Fall aber innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt

der Analyseergebnisse, den Behörden nachzureichen.“

Französisch (original):

2„... L’attestation écrite de saisie, qui doit comporter une brève description

des faits, sera et le rapport de police seront joints dans les deux cas. Le

rapport de police pourra être fourni sans délai aux autorités mais dans tous

les cas dans les 3 jours ouvrés après réception des résultats d’analyse aux

autorités dans des cas motivés.“

112.42 Antrag Art. 33 Abs. 2 E-SKV (anpassen): AG, ACVS

2„… Abgenommene Fahrzeugausweise und Kontrollschilder sind der Ent-

zugsbehörde des Wohnsitzkantons innert fünf Arbeitstagen zu übermitteln.

In beiden Fällen ist sind die schriftliche Abnahmebestätigung und der Poli-

zeirapport beizufügen. In begründeten Fällen kann der Polizeirapport ohne

Verzug nachgereicht werden.“